OLG Frankfurt zieht positive Bilanz nach zehn Jahren Güterichtertätigkeit in rund 800 Verfahren

Vor zehn Jahren führte der Gesetzgeber bundesweit die Möglichkeit der Durchführung von Güterichterverfahren ein. Seitdem sind auch am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main Güterichterinnen und Güterichter tätig. Waren es zu Beginn nur fünf, stehen inzwischen elf Richterinnen und Richter für die Durchführung von Güterichterverfahren im Zivil- und Familienbereich zur Verfügung.

Sie haben in den vergangenen Jahren ca. 800 Verfahren bearbeitet und davon mehr als die Hälfte zu einer gütlichen Einigung führen können. Um die Parteien zu einer konsensualen Lösung zu führen, setzen die Güterichterinnern und Güterichter verschiedene Methoden der Konfliktbeilegung, einschließlich der Mediation, ein. Dies wird im Rahmen einer besonderen Ausbildung und durch begleitende Fortbildungen erlernt und vertieft.

Das Güterichterverfahren hat sich in den letzten zehn Jahren als sehr erfolgreich erwiesen. Ziel des Verfahrens ist dabei eine weitestgehende Befriedung der Parteien. Soweit möglich werden deshalb alle streitigen Verfahren einbezogen, die die Parteien miteinander verbinden. Dies kann auch Verfahren in anderen Bundesländern betreffen. Bei ca. einem Drittel aller Güteverfahren können so weitere Rechtsstreitigkeiten der Konfliktparteien miterledigt werden.

Anfang des Jahres gelang es in einer 8 ½ stündigen Güterichtersitzung sogar, insgesamt neun Verfahren zu erledigen; vier am OLG und weitere fünf Verfahren anderer Amts- und Landgerichte auch aus anderen Bundesländern. Das geschiedene Ehepaar war wirtschaftlich und emotional über zahlreiche Unternehmen, Immobilien und Verbindlichkeiten miteinander verbunden. Das Güterichterverfahren führte zu einer Neuordnung der Verbindlichkeiten und der Entflechtung der Unternehmen und Immobilien unter Einbindung der nächsten Generation.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.05.2022 08:09
Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt v. 11.5.2022

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