EU will die grenzüberschreitende Durchsetzung von Verbraucherschutzrechten verbessern

Die EU-Kommission arbeitet gerade an einer Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Verordnung). Es geht insbesondere darum, wie das gesamteuropäische Durchsetzungsnetz für die CPC-Verordnung gestärkt werden kann, um die grenzüberschreitende Durchsetzung unabhängig vom Sitz des Händlers zu verbessern, gegen unlautere Praktiken vorzugehen, die bestimmte Wirtschaftszweige betreffen, und die Resilienz des Netzes in Krisensituationen wie etwa COVID-19 zu steigern.

An den Konsultationen können sich Verbraucher wie Unternehmer noch bis 27. Juni 2022 beteiligen. (Kurzlink: https://ottosc.hm/moCuI)

Über das Thema haben sich am 2./3.5.2022 auch Schlichtungsstellen aus Belgien, Deutschland, Luxemburg und Österreich ausgetauscht. An der Veranstaltung nahmen außerdem die Universität Luxemburg und die Hochschule Pforzheim sowie studentische „Law Clinics“ aus Luxemburg und Kiel teil. Übergeordnetes Thema: Wie sich Verbraucherrechte effektiver durchsetzen lassen.

Auch an Hochschulen kommt das Thema an. Prof. Dr. Steffen Kroschwald von der Fakultät für Wirtschaft und Recht der Hochschule Pforzheim brachte es in seinem Vortrag so auf den Punkt: „Studierende lernen bei uns rechtliche Fragen des Wirtschaftslebens interdisziplinär zu betrachten und vorausschauend einer Lösung zuzuführen. Die Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen durch lösungsorientierte Vertragsgestaltung, aber auch außergerichtliche Streitbeilegung gehören dabei zu wichtigen Kompetenzen, deren Vermittlung im Studium Raum einnimmt.“ Angesichts der fortschreitenden Regulierung des Verbraucherrechts in den Bereichen digitale Güter und Transaktionen seien dabei fachübergreifende Kompetenzen mehr denn je gefordert.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.05.2022 12:26
Quelle: PM Universalschlichtungsstelle des Bundes v. 3.5.2022

zurück zur vorherigen Seite