Arbeitsgericht Gießen: Zwei Mediationen in einem Rechtsstreit

Im dritten Jahr schon sehen sich eine Erzieherin und ihr Arbeitgeber, die Stadt Staufenberg, vor Gericht und streiten um eine Versetzung, um zwei Abmahnungen, um die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses – doch der zuständige Richter vom Gießener Arbeitsgericht, Michael Schneider, gibt die Hoffnung nicht auf.

Am Ende des letzten Verhandlungstermins schlug er den beiden streitenden Parteien vor, doch noch einmal den Versuch zu unternehmen, die Konflikte beizulegen. Seine Idee: ein ergebnisoffenes Mediationsverfahren. Professionell begleitet werden soll dies durch einen externen Mediator, der die Gespräche aller Beteiligten moderiert. Aufgearbeitet werden sollen dabei die Streitthemen, die der juristischen Auseinandersetzung zugrunde liegen. Die Würdigung rechtlicher Fragen bleibt dabei freilich außen vor.

Zum 30. Juni 2022 hat die Stadt der Mitarbeiterin die Kündigung ausgesprochen respektive alternativ eine Aufhebung des Arbeitsvertrages vorgeschlagen. Die Frau ist seit August 2019 krankgeschrieben, seit sie von einer Kita in eine andere versetzt werden sollte. Sie legt seitdem immer wieder neue Krankmeldungen vor, teils auch kurzfristig. Dies beeinträchtigt den Betrieb in den Kindertagesstätten, legte der Rechtsbeistand der Stadt dar.

Die Stadt Staufenberg hatte ihrer Angestellten vor wenigen Monaten mitgeteilt, dass man sich besser trennt. Eben weil man das Arbeitsverhältnis als „erheblich belastet“ ansieht und nach weit über zwei Jahren nicht mehr von einer guten Rückkehrprognose ausgeht.

„Es wäre gut gewesen, über die ganze Sache rechtzeitig Gespräche zu führen“, blickt Richter Schneider auf die im Laufe der Zeit verhärteten Positionen zurück. Und zwar schon gleich zu Beginn der Auseinandersetzung um die Versetzung. Im parallel mittlerweile vor dem Landesarbeitsgericht geführten Verfahren um die Rechtmäßigkeit der Versetzung der Erzieherin von einer städtischen Kita in eine andere war ebenfalls eine Mediation vorgeschlagen worden. Diese ist aber nicht umgesetzt worden.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.04.2022 10:18
Quelle: www.gießener-allgemeine.de v. 17.3.2022

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