BaFin verzeichnet Rekordzahl an Schlichtungsverfahren

Die Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihren Tätigkeitsbericht 2021 veröffentlicht: Und berichtet von einer Rekordzahl an Eingaben. Insgesamt 409 Eingaben zählten die Schlichter im Berichtsjahr, was einen Zuwachs von mehr als 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutet (2020: 279 Eingaben). Die Mehrheit der Eingaben betraf Wertpapiergeschäfte (167), gefolgt von Bankgeschäften (156). Ganze 22 Fälle bezogen sich auf Versicherungsgeschäfte.

Die Zahl der Schlichtungseingaben ist jedoch nicht mit der Zahl an Beschwerden zu verwechseln, die bei der BaFin eingereicht werden. Hierzu hat die Aufsichtsbehörde noch keine Zahlen für 2021 vorgelegt. 2020 hatte die BaFin noch 8.216 Beschwerden gezählt.

Zudem wird die BaFin nur tätig, wenn nicht eine anerkannte private Schlichtungsstelle zuständig ist: Sie selbst bezeichnet sich als „Auffang-Schlichtungsstelle“. Entsprechend wurden weitere 140 Eingaben auch an andere Schlichtungsstellen weitergereicht. 50 Fälle betrafen grenzüberschreitende Konflikte und wurden an die jeweiligen Schlichtungsstellen des Landes übergeben, wo der Finanzdienstleister seinen Sitz hat.

Für Verbraucher ist das Verfahren vor der Schlichtungsstelle kostenfrei. Auslagen wie etwa Porto und Rechtsanwaltskosten werden jedoch nicht erstattet. Es ist auch nicht erforderlich, dass sich Verbraucher durch einen Anwalt vertreten lassen. Die am Schlichtungsverfahren beteiligten Unternehmen müssen eine Gebühr von 200 Euro zahlen (gemäß § 10 FinSV). Sowohl Verbraucher als auch Unternehmen können ein Schlichtungsverfahren beantragen. Es soll eine außergerichtliche Streitbeilegung ermöglichen, die für Verbraucher schnell und kostengünstig ist. Im Schnitt vergehen 65 Tage bis zu einem Schlichtungsspruch, berichtet die BaFin.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 22.02.2022 16:26
Quelle: www.versicherungspote.de v. 7.2.2022

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