Bundesjustizministerium kündigt schärfere Ausbildungsregeln für die Zertifizierung von Mediatoren an

Am 15.11.2021 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Rahmen eines weiteren und letzten Online-Erfahrungsaustausches ein Diskussionspapier zu den Eckpunkten der geplanten Reform der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung vorgestellt. Die zuständige Referatsleiterin Dr. Larissa Thole kündigte außerdem für das kommende Frühjahr einen entsprechenden Referentenentwurf an, zu dem die eingebundenen Mediationskreise dann schriftlich Stellung nehmen können.

In der neuen Ausbildungsverordnung will das BMJV auf strenge Vorgaben bzgl. der (Einzel-)Supervision verzichten. In der Folge könnten künftig neben Einzelsupervisionen auch Gruppensupervisionen zulässig sein, soweit die jeweiligen Einzelfälle im Rahmen der Gruppengespräche auch tatsächlich einer genaueren Analyse unterzogen werden.

Das bisherige System der faktischen Selbstzertifizierung im Bereich der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung hat breite Kritik erfahren. Um dieser Kritik zu begegnen, wird erwogen, die Ausbildung stärker zu kontrollieren und diese Aufgabe den Ausbildungsinstituten zu übertragen. Dies könnte in der Weise geschehen, dass die bislang nach Abschluss des Ausbildungslehrgangs geforderten vier praktischen Mediationen nebst vier Supervisionen in die Ausbildung integriert würden. Die Ausbildungsinstitute könnten sodann kontrollieren, ob alle Teile der Ausbildung erfolgreich und fristgerecht abgeschlossen wurden, und gegebenenfalls eine konstitutiv wirkende Bescheinigung hierüber erteilen. Die Frist für die Durchführung der supervidierten Praxisfälle sollte unverändert 3 Jahre nach Absolvierung der Präsenzzeitstunden betragen.

Ferner sollten die Ausbildungsinstitute für vier Jahre einmalig überprüfen, dass Betroffene die erforderlichen 40 Fortbildungsstunden durchlaufen haben.

Zu den weiteren Reformpunkten zählen die Digitalkompetenz und die Onlinemediation sowie die Klarstellung des Begriffs der „Präsenzzeitstunden“. Näheres dazu lesen Sie im nächsten ZKM-Report.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.11.2021 15:29
Quelle: Diskussionspapier des BMJV v. 15.11.2021

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