Schiedsgericht der Weltbank untergräbt Umweltschutz

Das Schiedsgericht der Weltbank stellt in einem aktuellen Urteil die Investoreninteressen über den Schutz der Umwelt. Im Jahr 2008 unterzeichneten Kolumbien und Kanada ein Freihandelsabkommen, das eine allgemeine Ausnahmeregelung enthält. Diese nimmt Umweltmaßnahmen von den Investitionsschutzregeln aus, selbst wenn sie gegen das Investitionskapitel verstoßen.

Acht Jahre später weitete das kolumbianische Verfassungsgericht die Beschränkungen für den Bergbau in den als Páramos bekannten Hochgebirgsökosystemen aus. Es hob Gesetze auf, mit denen vor 2010 ausgehandelte Projekte von Bergbaubeschränkungen in solchen Gebieten ausgenommen wurden.

Eines gehörte dem kanadischen Unternehmen Eco Oro. Es verklagte Kolumbien vor dem Schiedsgericht der Weltbank auf 736 Millionen Dollar. Die Klagekosten trägt ein Klagefinanzierer, der im Erfolgsfall angeblich die Hälfte der Entschädigung erhalten wird.

Das Schiedsgericht bestand aus einem von Kolumbien, einem vom Kläger und einem von der Weltbank als Vorsitzendem benannten Anwalt. Im September 2021 entschied es, dass Kolumbien eine Entschädigung in noch offener Höhe zahlen muss, ungeachtet des legitimen ökologischen Zwecks des Schutzes der Páramos.

Das Gericht kam somit zu dem Schluss, dass Staaten die Umwelt nur unter Einhaltung von Investitionsschutzverpflichtungen schützen dürfen. Diese Auslegung widerspricht der im Vertrag zwischen Kolumbien und Kanada festgelegten Hierarchie, laut der die Umwelt Vorrang haben soll.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.11.2021 14:59
Quelle: www.handelsblatt.com v. 5.11.2021

zurück zur vorherigen Seite