BMJV kündigt Eckpunktepapier zur Reform der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung an

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) wird im November 2021 ein Eckpunktepapier zur Reform der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung - ZMediatAusbV) vorlegen. Das kündigte Dr. Larissa Thole, zuständige Referatsleiterin für Mediation, Schlichtung und Internationale Konflikte in Kindschaftssachen, in einer Online-Veranstaltung vor geladenen Mediationskreisen an.

Wie Thole vorab durchblicken ließ, sollen die 120 Stunden Ausbildung um 10 Stunden auf 130 Stunden erweitert werden. Hintergrund ist die in der Praxis wachsende Bedeutung virtueller Mediationsverfahren und die dafür erforderliche Digitalkompetenz.

Auch die in § 2 Absatz 4 ZMediatAusbV geregelten Präsenzausbildungsstunden sollen näher präzisiert werden. Hier war es unter den Ausbildungsinstituten und Verbänden zu unterschiedlichen Interpretationen bei der Frage gekommen, ob der Begriff eine Online-Ausbildung ausschließt oder digitale Präsenz-Ausbildungseinheiten (in Abgrenzung zum Selbststudium durch digitale Plattformen) mit umfasst.

Auch die Zahl der nachzuweisenden praktischen Fälle soll erhöht werden. Nach derzeitiger Rechtslage ist es für die praktischen Befähigung für die Zertifizierung ausreichend, dass die Absolvent:innen eine Einzelsupervision im Anschluss an eine als Mediator:in oder Co-Mediator:in durchgeführte Mediation nachweisen. Allerdings müssen im Rahmen der Fortbildungspflicht innerhalb der darauffolgenden zwei Jahren vier weitere Mediationen mit anschließender Supervision durchgeführt werden. Der Ausschuss Außergerichtliche Streitbeilegung der Bundesrechtsanwaltskammer hatte hierzu vorgeschlagen, die vier Praxisfälle künftig vorzuziehen und zur Voraussetzung der Zertifizierung zu machen.

Last but not least kündigte Thole an, im Eckpunktepapier zum Begriff der Einzelsupervision i.S.v. § 4 Abs. 1 ZMediatAusbV Stellung nehmen zu wollen. Ausbildungsinstituten soll es danach künftig freistehen, ob eine Einzelsupervision im Vier-Augen-Setting oder in einer Gruppe von Supervisand:innen durchgeführt wird.

Eine Prüfung der Zertifizierungsanwärter:innen lehnte Thole dagegen ab. Die Referatsleiterin stellte schließlich klar, dass das Reformvorhaben insgesamt unter dem Vorbehalt steht, dass die künftige Regierung die Mediation in entsprechender Weise fortschreiben wird.

Welche weiteren Reformvorhaben das BMJV bei der Mediation plant, lesen Sie im nächsten ZKM-Report, der am 15. November erscheint.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 25.10.2021 10:09
Quelle: BMJV

zurück zur vorherigen Seite