Neue Verfahrensregeln für Streitschlichtung: FIFA-Fußballgericht nimmt Betrieb auf

Das neue FIFA-Fußballgericht hat am 1. Oktober 2021 seinen Betrieb aufgenommen. Es vereint die bestehenden FIFA-Entscheidungsinstanzen unter einem Dach und vereinfacht die Beilegung von Streitigkeiten innerhalb des Fußballregelwerks. Zudem soll das aus drei Kammern bestehende Gericht ein effizienteres Entscheidungssystem ermöglichen.

Das Fußballgericht verfährt nach einer eigenen Verfahrensordnung. Neu ist danach unter anderem, dass die Verfahren kostenlos sind, wenn mindestens eine der Parteien eine natürliche Person ist (Spieler, Trainer, Fußballvermittler oder Spielvermittler).

Zur Klärung verfahrensrechtlicher Vorfragen wurde ein beschleunigtes Verfahren eingeführt. Wenn das FIFA-Generalsekretariat zu dem Schluss kommt, dass eine offenkundige Unzuständigkeit der maßgebenden Kammer oder eine offenkundige Verjährung der Klage vorliegt, darf es den Fall vor der Fortsetzung des Verfahrens direkt zur Entscheidung vorlegen.

Die Parteien können auch zu einer freiwilligen und kostenlosen Schlichtung eingeladen werden. Im Falle einer erfolgreichen Schlichtung ratifizieren der Schlichter und der Vorsitzende einen Vergleichsvertrag, der als rechtskräftiger Entscheid des Fußballgerichts gilt.

Die Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten wird jedes Jahr voraussichtlich ungefähr 3.500 Streitfälle entscheiden, während es bei der Kammer für den Status von Spielern jährlich ungefähr 700 Streitfälle und 6.000 Anträge zum Regelwerk sind.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 25.10.2021 10:06
Quelle: www.fifa.com v. 1.10.2021

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