OLG-Präsident/innen wollen Zivilprozess modernisieren

Die Modernisierung des Zivilprozesses soll weiter vorangetrieben werden. Dies ist eines der Ergebnisse, zu dem die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs bei ihrer 72. Jahrestagung am 7./8.10.2020 in Dresden kamen.

Sie befassten sich insbesondere mit dem Umgang mit Massenverfahren im Verbraucherschutzrecht und mit Problemen bei der Durchführung von Strafprozessen bei Konfliktverteidigungen; zudem standen der elektronische Rechtsverkehr und weitere zukunftsweisende Ansätze der Digitalisierung der Justiz im Fokus.

Zur Modernisierung des Zivilprozesses hatte eine Arbeitsgruppe der OLG-Präsidentenkonferenz im Juli Thesen publiziert. Diese sollen innerhalb der Richterschaft weiter diskutiert werden, u.a. bei dem für Februar 2021 geplanten Zivilrichtertag. So fordert die Richterschaft u.a. die Einführung eines beschleunigten Online-Verfahrens vor den Zivilgerichten bei Streitwerten bis 5.000 Euro. Während das weitestgehend digitalisierte Verfahren für Verbraucher freiwillig sein soll, soll für Unternehmer auf der Beklagtenseite ein Nutzungszwang eingeführt werden. In der Startphase soll das Online-Gerichtsverfahren nur für massenhaft auftretende Streitigkeiten erlaubt werden, später soll es um andere Verfahren erweitert werden.

Außerdem wollen die Richter die Möglichkeit einer virtuellen Verhandlung per Videokonferenz realisieren, bei der sich auch das Gericht nicht im Sitzungssaal aufhalten muss. Die Verhandlung soll für die Öffentlichkeit zeitgleich in einen vom Gericht bestimmten Raum in Bild und Ton übertragen werden.

Auch bei den Musterfeststellungsklagen soll es Neuerungen geben. Derzeit erfolgen die Anmeldungen zur Eintragung in das Klageregister ohne Sachprüfung, was zu Streitigkeiten über deren Zulässigkeit führen kann. Das Verfahren der Musterfeststellungsklage soll daher um eine Art Vorverfahren und den Einsatz von elektronischen Anmeldeformularen erweitert werden, um durch eine sinnvolle Datenerfassung die tatsächlich Betroffenen zu erreichen.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.11.2020 15:01
Quelle: www.brak.de v. 21.10.2020

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