Private Krankenversicherung: Wie der Ombudsmann bei Streit vermittelt

Der Ombudsmann der privaten Krankenversicherung (PKV) nahm im Jahr 2019 rund 5.000 Beschwerden zur außergerichtlichen Klärung an. Laut dem jüngst vorgelegten Tätigkeitsbericht ging es in 4.053 Fällen um die private Vollversicherung. Privat Versicherte können diese Möglichkeit der außergerichtlichen Schlichtung nutzen, nachdem sie sich erfolglos beim Versicherer um eine Klärung bemüht haben.

In 352 Fällen einigten sich Kunden und Versicherer mithilfe des Ombudsmanns, 343 Verfahren wurden auf Wunsch der Antragstellenden eingestellt. In 1.379 Fällen war eine Schlichtung nicht möglich, zwei von drei der bearbeiteten Beschwerden blieben also erfolglos.

Privat Versicherte beschwerten sich am häufigsten, wenn sie Probleme mit der Erstattung von Rechnungen ihrer Ärzte oder Zahnärzte hatten. Nicht immer akzeptieren Versicherungsgesellschaften die berechneten Honorare. Manchmal halten Versicherer auch die gesamte Behandlung oder einzelne Behandlungsschritte für medizinisch nicht notwendig. Versicherte müssen dann klären, ob Arzt oder Versicherer einen Fehler gemacht haben oder ob sie den strittigen Betrag aus eigener Tasche zahlen müssen. Anders als der „normale“ Versicherungs-Ombudsmann darf der Schlichter der privaten Krankenversicherung allerdings nichts entscheiden. Er vermittelt lediglich und spricht Empfehlungen aus.

Wer sich an den Ombudsmann wendet, braucht Geduld. Im Durchschnitt dauerte die Bearbeitung eines Falls 23 Wochen, also fast ein halbes Jahr. Von den 5 002 zugelassenen Beschwerden waren zum Jahresende 2.928 noch in Bearbeitung. Verjährungsfristen ruhen während des Schlichtungsverfahrens.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 25.08.2020 13:43
Quelle: www.test.de vom 11.8.2020

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