Fast 50 Prozent der Anwälte müssen staatliche Soforthilfe in Anspruch nehmen

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat eine Umfrage unter 14.500 deutschen Anwälten gemacht. Insgesamt gehen rund 45 Prozent der Anwälte davon aus, staatliche Hilfen in Anspruch nehmen zu müssen. Weitere 28,1 Prozent haben zwar bisher noch keinen Antrag auf Soforthilfen gestellt, gehen aber davon aus, in den kommenden zwei Monaten noch auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein.

Der Grund: Zwei Drittel aller Anwälte haben erheblich weniger Mandate und damit im Zweifel einen empfindlichen Umsatzeinbruch zu verkraften. Lediglich rund 19 % der Befragten gaben an, in etwa gleich viele Mandate seit Beginn der Corona-Krise generiert zu haben. 9,37 % hatten etwa 30 % weniger Mandate, 17,36 % sogar 50 % weniger Mandate als in den letzten 6 Monaten zuvor. 16,96 % haben 75 % weniger Mandate und 7,97 % der Teilnehmer sogar kein einziges neues Mandat seit Beginn der Corona-Krise zu verzeichnen.

Hiermit korrespondiert das Thema Kurzarbeit. Weniger Mandate bedeuten letztlich weniger Arbeit für die Rechtsanwälte und auch die Sekretariate. 8,7 % der befragten Anwälte haben als Arbeitgeber Kurzarbeit in ihren Kanzleien eingeführt. 2 % der Teilnehmer sind in Kanzleien angestellt, in denen Kurzarbeit für Sekretariate und/oder Anwälte eingeführt wurde.

Unter den Strafrechtlern geben nur 9,2 Prozent an, dass sie genauso viele Mandate generieren konnten wie vor der Krise. 25,2 Prozent von ihnen mussten Mandatsrückgänge von bis zu 50, weitere 26,6 Prozent sogar bis zu 75 Prozent hinnehmen. Entsprechend haben schon 27,47 Prozent von ihnen Soforthilfen beantragt, weitere 37,1 Prozent gehen davon aus, dass das noch nötig werden wird. Bisher keine Einbußen gehabt zu haben, antworten nur 13,78 Prozent von ihnen.

Ähnlich desaströs sieht es im Familien- sowie im Verkehrsrecht aus. Auch die Erbrechtler verzeichnen massive Einbrüche bei den eingehenden Mandaten. Im unteren Mittelfeld der größeren Rechtsgebiete liegen das Sozial- und das Mietrecht, wo immerhin rund 20 Prozent der Befragten angaben, noch keine wirtschaftlichen Einbußen zu haben. Mit fast 35 Prozent liegt aber auch dort der Satz derjenigen, die davon ausgehen, noch Soforthilfen in Anspruch nehmen zu müssen, sehr hoch.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.05.2020 11:01
Quelle: www.brak.de 24.4.2020

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