Schlichtung kann gerade in Coronazeiten helfen

Während der Coronavirus-Krise funktionieren viele Dinge nicht oder anders. Das gilt besonders im Bereich des Konsums - sehr vieles wird momentan über das Internet abgewickelt, doch bereits die Zustellung bestellter Ware kann problematisch werden.

So gelten grundsätzlich viele Fristen für beide Vertragsparteien (Widerrufsfristen, Lieferfristen etc.), die momentan aber gegebenenfalls nicht eingehalten werden können, ohne dass eine von beiden Seiten etwas dafür kann.

Genau hier kann die neutrale Universalschlichtungsstelle des Bundes hilfreich eingreifen und den jeweiligen Sachverhalt mit allen Besonderheiten des Einzelfalls rechtlich genau prüfen, um darauf aufbauend einen Schlichtungsvorschlag zu unterbreiten. Voraussetzung für ein Tätigwerden der Stelle ist aber immer, dass sich die Verbraucher mit ihrem Anliegen bereits an das Unternehmen gewandt haben, ohne dass dies zu einer Lösung geführt hat. Andernfalls wird ein Antrag abgelehnt.

Gerade in diesen angespannten Zeiten ist es wichtig, dass es ein solch niederschwelliges Angebot zur Regelung von Streitigkeiten bei Verbraucherverträgen gibt – kostenlos für Verbraucher, sehr günstig für Unternehmen. Dabei ist eine Schlichtung kein „fauler Kompromiss“, sondern das Ergebnis einer kompetenten rechtlichen Würdigung des Sachverhalts, die eben in einen entsprechenden Schlichtungsvorschlag mündet. Natürlich ist keine der beiden Parteien verpflichtet, den Schlichtungsvorschlag anzunehmen, doch handelt es sich um eine elegante Art, Streitigkeiten schnell und effizient auf Augenhöhe und in voller Informiertheit über die Rechtslage zu lösen, um sich gerade jetzt nicht noch mit zusätzlichem Ärger zu belasten. Sollte es für einen konkreten Fall eine branchenspezifische Schlichtungsstelle geben, dann verweist die Universalschlichtungsstelle den Antragsteller auch auf diese – so oder so wird Verbraucherinnen und Verbrauchern, sowie Unternehmen geholfen.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 22.04.2020 07:54
Quelle: Pressemitteilung der Universalschlichtungsstelle vom 8.4.2020

zurück zur vorherigen Seite