Kleiner Brunnenbetreiber setzt sich durch: Mediation löst Streit um Trinkwasseruntersuchungen

Der Streit um behördlich angeordnete Trinkwasseruntersuchungen in einem Ortsteil der Gemeinde Steingaden ist beigelegt. Der für die Trinkwasserversorgung im Weiler Riesen zuständige Verein für sauberes Wasser e.V. und das Landratsamt Weilheim-Schongau haben sich in einem gerichtlichen Mediationsverfahren geeinigt.

Ausgangspunkt waren vom Landratsamt Weilheim Schongau auf der Grundlage der Anfang 2018 in Kraft getretenen neuen Trinkwasserverordnung getroffene Anordnungen. Streitig waren insbesondere die im Frühjahr 2019 angeordneten Trübungsmessungen. Der Verein machte mit seinen Klagen im Kern geltend, dass er nach Stoffen im Wasser suchen solle, die es rund um Riesen überhaupt nicht gebe. Der Mehraufwand sei enorm und die Prüfungen kosteten viel Zeit und Geld. Das Landratsamt führte aus, dass der Beprobungsumfang vom Gesetzgeber vorgegeben sei und hiervon nur auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden könne. Die auferlegten Trübungsmessungen seien erforderlich, um einen Oberflächenwassereinfluss und eine damit verbundene Gefährdung des Trinkwassers auszuschließen.

Die nun gefundene Einigung sieht vor, dass der Verein Untersuchungen des Trinkwassers nach den Maßgaben der Trinkwasserverordnung durchführen wird. In Ausübung seiner Entscheidungsfreiheit nimmt das Landratsamt einzelne Parameter von der Untersuchungspflicht aus. Hinsichtlich weiterer Stoffe wird nach einem Konzept des Bayerischen Landesamts für Umwelt beprobt werden. Sofern nach Messungen oder Beprobungen des Vereins eine Gefährdung des Trinkwassers durch einen Einfluss von Oberflächenwasser ausgeschlossen werden kann, verzichtet das Landratsamt auf die Beprobung des Parameters Clostridium perfringens, einem Lebensmittel-Bakterium. Schließlich wurden zeitliche Maßgaben getroffen für die Frage, inwieweit zukünftig auf der Basis einer Risikobewertung von einem festgelegten Untersuchungsumfang abgewichen werden darf.

Mit der nun getroffenen Vereinbarung der Beteiligten sind die ursprünglichen Anordnungen des Landratsamts wirkungslos und die Gerichtsverfahren beendet. Der beklagte Freistaat Bayern hat die Übernahme der Kosten der Gerichtsverfahren erklärt. Damit erwies sich das Mediationsverfahren auch angesichts eines komplexen technisch-wissenschaftlichen Sachverhalts einmal mehr als effektive Konfliktlösungs-methode, mit der die Parteien freiwillig, eigenverantwortlich und mit Unterstützung einer/s neutralen Güterichterin/s in einem nicht-öffentlichen Verfahren ihren Konflikt einvernehmlich lösen konnten.
 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.03.2020 14:14
Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichts vom 4.3.2020

zurück zur vorherigen Seite