Zwickauer Landgericht schlägt im Schlecker-Prozess Mediationsverfahren vor

Überraschung im Zivilprozess Meniar/Schlecker. Statt des für den 11. Februar 2020 angesetzten Verkündigungstermins schlug der zuständige Richter den Parteien vor, sich in einem Mediationsverfahren zu einigen.

Bislang galten die Seiten als unversöhnlich. Rechtsanwalt Andreas Schenk, Insolvenzverwalter der Meniar Personalservice GmbH fordert vom ehemaligen Meniar-Geschäftsführer, von Christa Schlecker sowie deren Kinder Meike und Lars Schlecker Schadenersatz.

Sie hatten Meniar (“Menschen in Arbeit”) gegründet. Die GmbH übernahm gekündigte Schlecker-Mitarbeiter und stellte sie dem Drogerie-Riesen wieder als Leiharbeiter zur Verfügung.

Dank des Firmensitzes Zwickau konnten auch in westdeutschen Filialen niedrigere Ostgehälter gezahlt werden. Im Jahr 2011 soll Meniar dem Schlecker-Konzern ein Darlehen von 1,37 Millionen Euro gegeben haben, als die Firma selbst schon insolvent war. Dieses Geld fordert der Insolvenzverwalter jetzt zurück.

Der Prozess läuft schon seit 2018. Mehrere Vergleichsversuche waren gescheitert. Umso überraschender, dass jetzt erneut ein Mediationsverfahren vorgeschlagen wurde. Die Parteien haben bis zum 29. Februar Zeit, sich zu äußern.
 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.02.2020 09:48
Quelle: www.wochenendspiegel.de v. 11.2.2020

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