Betriebsratsmitglieder sind nach den gesetzlichen Vorgaben eigentlich unkündbar. SAP hat es trotzdem versucht und das sogar, was ebenfalls sehr ungewöhnlich ist, mit Zustimmung des Betriebsratsgremiums. Grund für die fristlose Kündigung sollen innerbetriebliche Rundschreiben gewesen sein, in denen das Betriebsratsmitglied verschiedene Mitarbeiter diffamiert und Unwahrheiten verbreitet haben soll. Der Betriebsrat klagte daraufhin auf Wiedereinstellung.
Bei einem ersten Gütetermin Mitte Oktober vor dem Arbeitsgericht Mannheim regte Richterin Claudia Fath eine außergerichtliche Einigung an und gab den Parteien zwei Wochen Zeit, darüber zu beraten. Der Walldorfer Softwarekonzern hat zwischenzeitlich gegenüber dem Arbeitsgericht Mannheim für eine außergerichtliche Einigung im Rahmen einer Mediation oder vor einem Güterichter plädiert. Nach einer unternehmensinternen Abstimmung könne man einem „solchen Verfahren ausdrücklich zustimmen“, heißt es in einem Schriftsatz an das Arbeitsgericht. Dieses hat nun die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM), die den Betriebsrat vertritt, um eine Stellungnahme dazu bis zum 4. November gebeten.