Mediation immer unwahrscheinlicher: Bonner WCCB-Skandal mündet wohl in Schadenersatzprozess

Im Bonner WCCB-Skandal wird es wohl zu einem Schadenersatzprozess gegen die ehemalige Bonner Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann (SPD) und den ehemaligen Stadtdirektor Arno Hübner (CDU) vor dem Kölner Verwaltungsgericht kommen. Nach Informationen des Bonner Generla-Anzeigers lehnt auch die CDU eine Mediation ab.

Ein solches Güteverfahren hatte die zuständige 19. Kammer im Juni vorgeschlagen, um eine Lösung des Konflikts „in nicht-öffentlichen und vertraulich geführten Sitzungen“ zu finden. Der Stadtrat hatte im vergangenen Jahr mit breiter Mehrheit beschlossen, sowohl Dieckmann als auch Hübner wegen des Bauskandals um das Kongresszentrum World Conference Center Bonn (WCCB) auf jeweils eine Million Euro zu verklagen.

Dieckmann hatte über ihre Anwälte erklären lassen, dass sie einer Mediation zustimmen würde. Auf Nachfrage teilte Hübner dem GA mit, auch er wäre dazu bereit, wenn der Rat einen solchen Beschluss fassen würde.

Würde die CDU eine Mediation in der nächsten Ratssitzung geschlossen ablehnen, dürfte sie keine politische Mehrheit finden. Klar für ein Güteverfahren hat sich nur die SPD-Ratsfraktion ausgesprochen. „Wir sind der Auffassung, dass von einem Prozess keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind. Eine Verhandlung würde den Steuerzahler viel Geld kosten“, sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Fenja Wittneven-Welter dem General-Anzeiger. Zudem spreche der Vorschlag eines Güteverfahrens durch das Gericht dafür, dass die Richter wenig Erfolgsaussichten für die Stadt sähen.

FDP, Linke und Bürger Bund sehen dagegen in der öffentlichen Aufklärung vor Gericht eine Chance. Es müsse im Sinne der Bürger aufgeklärt werden, wer die Verantwortung dafür trägt, dass der Stadt ein Schaden von rund 300 Millionen Euro entstanden ist.

Die Grünen sind ebenfalls gegenüber einer Mediation skeptisch, weil sich der Rat der Stadt Bonn letztes Jahr für eine Klage ausgesprochen hatte. Vor der Entscheidung, gegen die ehemaligen Führungsspitzen der Stadt Klage zu führen, hatte die Verwaltung ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben. Die Hamburger Kanzlei Graf von Westphalen war bei mehreren Punkten zu dem Ergebnis gekommen, im Fall Hübners seien die Erfolgsaussichten „möglich“ bis „wahrscheinlich“.

Bei Dieckmann bewertete man die Sachlage pessimistischer, aber nicht aussichtslos. Konkret nannte die Kanzlei als möglichen Ansatz, dass die Stadt nicht eigens die Bonität von Kim geprüft habe. Das Landgericht hatte eine Schadenersatzklage der Stadt gegen Kim mit der Begründung abgewiesen, die Stadt habe nicht beweisen können, dass sie von dessen fehlender Bonität nichts gewusst habe.
 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.09.2019 10:02
Quelle: www.general-anzeiger-bonn.de v. 7.9.2019

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