Reform des AGG: Antidiskriminierungsstelle soll Schlichtungsstelle bekommen
20 Jahren nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) plant die Bundesregierung eine Reform. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesentwurf dient insbesondere der Umsetzung von EU-Vorgaben zum Diskriminierungsschutz und soll die Rechtsdurchsetzung verbessern.
Vorgesehen ist unter anderem, die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen von zwei auf vier Monate zu verlängern. Das Merkmal „Alter“ soll durch „Lebensalter“ ersetzt der Schutz vor Geschlechtsdiskriminierung ausgeweitet werden. Auch der zivilrechtliche Schutz vor sexueller Belästigung soll künftig nicht mehr auf den Arbeitsplatz beschränkt sein. Zudem sieht der Entwurf Klarstellungen zum Schutz bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie zur sogenannten Kirchenklausel vor.
Für die Konfliktpraxis besonders relevant ist die geplante Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Bei ihr soll eine unabhängige Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung eingerichtet werden. Außerdem soll die Antidiskriminierungsstelle in Gerichtsverfahren als Beistand auftreten und Stellungnahmen abgeben können.
Der Reformvorschlag stößt allerdings auf Kritik: Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält unter anderem die weiterhin kurzen Fristen und hohen Hürden für die Rechtsdurchsetzung für problematisch und fordert ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften. Zudem müsse das AGG Diskriminierungsrisiken beim Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) berücksichtigen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert insbesondere, dass der Begriff „Rasse“ im Gesetz beibehalten werden soll, und fordert statt der vorgesehenen Vier-Monats-Frist eine Mindestfrist von sechs Monaten.
Die Antidiskriminierungsstelle selbst hält die geplante Verlängerung der Frist auf vier Monate ebenfalls für unzureichend.

