BMJV: Runder Tisch berät Lösungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung bei Pauschalreisen

Wie sich Streitigkeiten zwischen Reisenden und Reiseunternehmen, insbesondere Reiseveranstaltern, künftig häufiger außergerichtlich lösen lassen, steht am 12.8.2026, von 13 bis 17 Uhr, im Mittelpunkt eines Runden Tisches im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

Laut dem Ministerium wird in einem ersten Teil zunächst über die außergerichtliche Streitbeilegung bei Pauschalreisen informiert. Zudem werde Raum für den Austausch von Praxiserfahrungen geboten. Anschließend stehe zur Diskussion, wie deren Potenziale künftig besser genutzt werden können. Teilnehmen werden Vertreter aus der Reisewirtschaft, dem Verbraucherschutz sowie verschiedener Schlichtungsstellen.

Hintergrund ist die überarbeitete EU-Pauschalreiserichtlinie (EU) 2026/1024, die bis zum 29. September 2028 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Bislang ist es so, dass sich Kunden an die Universalschlichtungsstelle des Bundes wenden können, wenn ein Veranstalter keiner branchenspezifischen Schlichtungsinstanz wie der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr angehört. Daran ändert allerdings die überarbeitete EU-Pauschalreiserichtlinie nichts. Pauschalreiseverträge müssen zudem weiterhin über Möglichkeiten der alternativen Streitbeilegung informieren.

Diskutiert werden soll im Zuge des Runden Tisches insbesondere, wie die Bereitschaft zur Teilnahme an der außergerichtlichen Streitbeilegung gesteigert werden kann. Dabei gehe es auch um die Frage, ob die Vielfalt möglicher Reisekonflikte und mögliche Kostenvorteile für Unternehmen die Schlichtung attraktiver machen könnten, teilt das Ministerium mit.

Losgelöst von dieser Debatte hat der Verband unabhängiger selbstständiger Reiseunternehmen (VUSR) auf seiner Tagung auf Teneriffa Ende Mai bereits ein neues Angebot angekündigt. Ab sofort können sich die Kunden von Mitgliedsunternehmen bei Konflikten zwischen Reisenden und Reisebüros an den Verband wenden und eine juristische Einschätzung des Falls einholen.

Aus Sicht von VUSR-Chefin Marija Linnhoff setzt der Verband damit ein „deutliches Zeichen“ für Qualität und Kundenschutz in der Touristik. Linnhoff fordert seit Jahren ein branchenweites Gütesiegel für Reisebüros – bislang jedoch ohne Erfolg. Zwar kommt es nach Angaben des Verbands nur selten zu Streitigkeiten zwischen Reisebüros und Kunden. Dass solche Fälle dennoch vor Gericht landen können, zeigen zwei kürzlich vor den Amtsgerichten Nordhorn und Bad Homburg verhandelte Verfahren. In beiden Fällen ging es um die Informationspflichten von Reisebüros.

Mit dem neuen Angebot will der VUSR eine unabhängige rechtliche Einschätzung geben und so im besten Fall gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden. Zugleich soll der Service den angeschlossenen Reisebüros einen zusätzlichen Vertrauens- und Werbevorteil verschaffen, erläutert Linnhoff. Der VUSR-Vorstoß greift damit ein Thema auf, das auch beim Runden Tisch des Justizministeriums im Mittelpunkt stehen wird: die Frage, wie sich Konflikte im Pauschalreiserecht künftig häufiger außergerichtlich lösen lassen, um so die Gerichte zu entlasten.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.08.2026 12:34
Quelle: touristik-aktuell.de vom 6.8.2026

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