Güterichter soll Streit um Kitabau schlichten

Kann der Bau einer Kita untersagt werden, nur weil diese zu laut sein könnte? In einem Prozess um Lärmbelästigung durch eine geplante Kindertagesstätte in der Menzinger Straße in Nymphenburg suchen die Vermieter des Geländes und die Nachbarn nun mithilfe eines Streitschlichters nach Lösungen.

„Laut eines Gerichtssprechers wurde der Rechtsstreit an einen Güterichter verwiesen. Diese Richter solle wie bei einer privaten Mediation versuchen, mit den Parteien zu besprechen, wie man das Ganze gütlich beilegen könnte.“

Bei dem Streit in Nymphenburg geht es um ein Grundstück, das die Hausverwaltungsgesellschaft für 25 Jahre an einen privaten Anbieter von Kindertagesstätten, die Wichtel Akademie, vermieten will. Vier Anwohner von zwei Nachbargrundstücken jedoch versuchen, dies zu verhindern, zunächst mit einer Klage gegen die Baugenehmigung. Auf dem Grundstück liegt nämlich eine sogenannte Grunddienstbarkeit – das bedeutet im aktuellen Fall, dass „weder eine öffentliche Tankstelle noch eine Gastwirtschaft noch ein sonstiger lärmerregender oder belästigender Betrieb“ errichtet werden darf.

Um endgültig Klarheit zu schaffen, ob dieser Passus der geplanten Kita entgegensteht, hatte die Hausverwaltungsgesellschaft Feststellungsklage erhoben. Daraufhin hatte das Landgericht München I – wie bei Klagen gegen den Lärm von Kindertagesstätten üblich – festgestellt, dass die Geräusche von spielenden Kindern zu tolerieren sind. Gegen dieses Urteil zogen die Anwohner jedoch in die nächste Instanz vors Oberlandesgericht.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.11.2022 09:15
Quelle: www.merkur.de v. 9.11.2022 + www.faz.net v. 8.11.2022

zurück zur vorherigen Seite