BASF unterliegt Bayer im Schiedsverfahren zum Saatgut-Deal

Bayer muss nach dem Verkauf seines Saatgutgeschäfts keine Ausgleichszahlung an die Käuferin BASF leisten. BASF hatte nach Unstimmigkeiten ein Verfahren vor einem Schiedsgericht angestrengt, das die Klage nun abgewiesen hat.

Der Auslöser für die Differenzen zwischen den beiden deutschen Industriegrößen Bayer und BASF liegt schon einige Jahre zurück. Im August 2018 hatten sich die Konzerne auf einen Verkauf des Saatgutgeschäftes verständigt. Die Trennung von dieser Sparte war für Bayer notwendig geworden, um wettbewerbsrechtliche Hürden im Vorfeld des Vollzugs der Übernahme von Monsanto auszuräumen. BASF überwies für die Akquisition seinerzeit 7,4 Milliarden Euro an Bayer.

Ein nach dem Kauf erfolgter intensiverer Blick in die Bücher ließ bei BASF den Wunsch nach Schadensersatz aufkommen. Nach Ansicht der Käuferin hatte Bayer vor der Transaktion einige Bilanzpositionen nicht transparent genug offengelegt bzw. die Verrechnung von Aufwendungen in den nun zur BASF gehörenden Geschäftsbereichen nicht in zu erwartender Weise durchgeführt. Strittig war vor allem die tatsächliche Höhe der Personalkosten.

In der Folge verlangte BASF eine Ausgleichszahlung in Höhe von 1,7 Milliarden Euro plus Zinsen von Bayer. Dort sah man allerdings keine Grundlage für die Forderung, der Streit landete vor einem Schiedsgericht, das die Klage nun abwies.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.08.2022 11:13
Quelle: www.lto.de v. 12.8.2022

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