DRB fordert Gesetzesänderungen für Massenverfahren

Eine zehnköpfige Expertengruppe des DRB hat Empfehlungen erarbeitet, wie sich Massenverfahren durch die Justiz effektiver bewältigen lassen. Nicht nur Zehntausende Dieselverfahren jährlich sorgen für eine hohe Arbeitsbelastung in den Gerichten. Daneben häufen sich zum Beispiel Schadensersatzklagen früherer Wirecard-Aktionäre, Streitigkeiten um Widerrufe von Verbraucherdarlehen oder Klagen gegen Versicherer.

Kennzeichnend für diese Massenverfahren ist, dass sie durch spezialisierte Großkanzleien bearbeitet werden, die ausufernde Schriftsätze einreichen, ohne dass noch ein konkreter Bezug zum Einzelfall erkennbar wäre.

Der DRB schlägt nun vor, ein Vorabentscheidungsverfahren beim zuständigen Revisionsgericht einzuführen, um in Massenverfahren frühzeitiger Rechtssicherheit über grundsätzliche streitentscheidende Rechtsfragen zu haben. Flankiert werden könnte das durch eine Aussetzungsmöglichkeit auch für parallele Verfahren, bis das Revisionsgericht über die vorgelegten Grundsatzfragen entschieden hat. Ferner regt das DRB-Papier an, dass die Gerichte in Massenverfahren auch ohne Zustimmung der Parteien im schriftlichen Verfahren entscheiden können. Damit die erste Instanz nicht länger als „Durchlauferhitzer“ für Klagen missbraucht werden kann, schlägt der DRB zudem vor, den Instanzenzug in Massenverfahren auf eine Tatsacheninstanz zu begrenzen. Darüber hinaus hält das Papier klare Vorgaben zu Struktur, Umfang und Zeitpunkt des Parteivortrags für sinnvoll, verweist auf die Potenziale der Digitalisierung und dringt auf zusätzliches Personal für die Gerichte.

Der Deutsche Richterbund ist mit mehr als 17.500 Mitgliedern (bei mehr als 25.000 Richtern und Staatsanwälten bundesweit) der mit Abstand größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.05.2022 07:56
Quelle: Pressemitteilung des DRB v. 17.5.2022

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