Schlichtungsstelle des Ombudsmanns der privaten Banken legt Jahresbericht vor

Mit 6.059 eingegangenen Schlichtungsanträgen gegen Mitgliedsbanken verzeichnet die Schlichtungsstelle einen Anstieg des Beschwerdeaufkommens von 45 %. Spitzenreiter war wie bereits in den Vorjahren das Sachgebiet des Zahlungsverkehrs.

Darüber hinaus ging der Anstieg auf Erstattungsverlangen von Bankkunden zurück, die vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) zu Unrecht erhobene Gebühren zurückverlangten. Allein hierzu gingen 1.758 Schlichtungsanträge ein. Die überwiegende Zahl dieser Beschwerden erledigte sich bereits im Vorfeld, da die Banken den berechtigten Rückforderungsverlangen nachkamen, so der Ombudsmann. Die Eingaben zu den anderen Sachgebieten waren rückläufig: Das Wertpapiergeschäft betraf 982 Eingaben (16 %), gefolgt vom Kreditgeschäft mit 789 Eingaben (13 %).

Die Schlichtungsstelle konnte im Berichtsjahr 5.195 Vorgänge abschließen, obgleich die pandemiebedingte Sondersituation, in der überwiegend auf mobiles Arbeiten umgestellt wurde, anhielt. Im Jahr 2020 waren es nur 3.884 abgeschlossene Vorgänge. Mehr als die Hälfte der Antragsteller waren mit dem Ausgang des Verfahrens im Berichtsjahr zufrieden: In knapp 53 % der Fälle nahmen die Beteiligten den Schlichtungsspruch an, es erging ein bindender Schlichtungsspruch zugunsten des Antragstellers oder die Kunden konnten im Laufe des Verfahrens eine Einigung mit ihrer Bank finden.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 25.04.2022 15:28
Quelle: Ombudsmann der privaten Banken Tätigkeitsbericht 2021, Berlin 2022

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