Schiedsspruch: Verfrüht beauftragte Pkw-Maut-Betreiber haben Anspruch auf Schadensersatz

Der Bund hat sein Gerichtsverfahren gegen die geplanten Betreiberfirmen einer angedachten Pkw-Maut verloren. Das geht aus einem Zwischenschiedsspruch hervor. Nach Angaben des zuständigen Schiedsgerichts, dem unter anderem der frühere Bundesverfassungsrichter Reinhard Gaier angehört, haben die vorgesehenen Betreiber CTS Eventim und Kapsch TrafficCom Anspruch auf Schadensersatz gegen die Bundesrepublik.

In der nun folgenden zweiten Phase des Schiedsverfahrens wird über die Höhe des Anspruchs entschieden, die die Bundesrepublik, und damit die Steuerzahler, zu begleichen haben. Im Juni 2019 wurde die Erhebung zur Infrastrukturabgabe, wie die Maut offiziell heißt, vom Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig gestoppt. Der damalige Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte die Verträge mit den betroffenen Firmen unterschrieben, ohne vorher auf die ausstehende Gerichtsentscheidung des EuGH zu warten.

Nachdem die Bundesregierung aus den Verträgen ausgestiegen war, machten die Unternehmen einen Anspruch auf Schadensersatz geltend. Der Bund wies die Ansprüche zurück, es folgte das Schiedsverfahren. Damals summierten sich die Forderungen auf 560 Millionen Euro. Im Herbst berichtete der Spiegel, dass durch die juristischen Auseinandersetzungen mit dem Betreiberkonsortium Ausgaben in Höhe von fast zwölf Millionen Euro entstanden seien.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.04.2022 11:01
Quelle: www.zeit.de v. 25.3.2022 + www.juve.de 29.3.2022

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