NRW bietet Güteverfahren für große Wirtschaftsstreitigkeiten an

Das Land-Nordrhein-Westflane hat als erstes Bundesland von seinem Recht Gebrauch gemacht, die Zuständigkeiten für Wirtschaftsstreitigkeiten mit hohen Streitwerten bei einzelnen Gerichten zu bündeln. Ziel ist es, die Qualität der Rechtsprechung in Wirtschaftsstreitigkeiten durch eine konsequente Spezialisierung sicherzustellen.

Streitigkeiten aus dem Bereich „Unternehmensverkäufe und -transaktionen" mit Streitwert über 500.000 Euro werden bei dem Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt. Streitigkeiten aus dem Bereich „Informationstechnologie und Medientechnik" mit Streitwert über 100.000 Euro fallen in die alleinige Zuständigkeit des Landgerichts und Oberlandesgerichts Köln. Streitigkeiten aus dem Bereich „Erneuerbare Energien" mit Streitwert über 100.000 Euro bearbeiten die Landgerichte Essen und Bielefeld bzw. das Oberlandesgericht Hamm.

Gleichzeitig will NRW die Rahmenbedingungen schaffen, mit denen die entscheidenden Richterinnen und Richter in die Lage versetzt werden, auch hinsichtlich der Verfahrensgestaltung umfassend auf die Bedürfnisse der Verfahrensbeteiligten eingehen zu können. Das Gericht kann ferner für die Verhandlung die Öffentlichkeit ausschließen, wenn wichtige Geschäfts-, Betriebs-, Erfindungs- oder Steuergeheimnisse zur Sprache kommen und überwiegende schutzwürdige Interessen durch deren öffentliche Erörterung gefährdet wären. Wo es von den Parteien gewünscht ist, könne im Rahmen eines Güteverfahrens selbst umfassende Vertraulichkeit garantiert werden, heißt es im Justizportal von NRW.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.03.2022 14:13
Quelle: www.justiz.nrw

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