Beratende Kommission nach Mediation gegen Restitution von Corinth-Gemälde

Die Beratende Kommission für NS-bedingt entzogenes Kulturgut hat sich gegen eine Restitution des Gemäldes „Portrait Alfred Kerr" von Lovis Corinth durch das Stadtmuseum Berlin an die Erben des jüdischen Vorbesitzers Robert Graetz ausgesprochen. Die Kommission geht zwar davon aus, dass Robert Graetz seine Kunstsammlung größtenteils NS-verfolgungsbedingt verloren hat.

Es sei allerdings „nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit" klar, dass auch das 1907 entstandene Gemälde Graetz verfolgungsbedingt entzogen wurde und er in dem komplizierten Fall „gegebenenfalls der Primärgeschädigte" war. Darüber hinaus stehe ein 1957 geschlossener Vergleich der Rückgabe entgegen.

Korinth (1858-1925) malte das Porträt zum 40. Geburtstag des Journalisten und Theaterkritikers Kerr (1867-1948). Das Bild war laut Kommission spätestens 1926 Eigentum des Architekten Leo Nachtlicht, von dem Graetz es erwarb. „Das weitere Schicksal des Bildnisses lässt sich hingegen kaum nachverfolgen", heißt es. Dokumentiert ist eine Verbindung von Graetz zu Gertrud Kahle mit monatlichen Zahlungsverpflichtungen. Erben der ebenfalls von den Nazis verfolgten Kahle verkauften das Bild 1956/57 an das Schiller-Theater, nachdem sie einen Vergleich mit den Graetz-Erben geschlossen hatten. 1974 ging das Gemälde per Übertragung an das Stadtmuseum.

Die von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eingesetzte Kommission kann bei umstrittenen Restitutionsfällen auf Wunsch der Beteiligten zur Mediation eingeschaltet werden. Dabei wird erwartet, dass sowohl öffentliche Einrichtungen wie auch Private diese Empfehlungen befolgen.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.08.2021 08:11
Quelle: www.zeit.de 22.7.2021

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