Nach gescheiterter Mediation: Gemeinderat wegen Geheimnisverrat gerügt

In einem für viele Bürger wichtigen Bereich der Zweibrücker Stadtverwaltung gibt es seit einigen Jahren erhebliche personelle Probleme, die das Arbeitsklima belasten. Das wurde kürzlich bei einem gescheiterten Gütetermin des Arbeitsgerichts Kaiserslautern im Zweibrücker Schloss öffentlich. Geklagt hat eine bei der Stadt angestellte Führungskraft mittlere Ebene, nachdem sie eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung zum 30. Juni erhalten hatte.

Die zuständige Richterin machte mehrfach deutlich, dass sie die von Oberbürgermeister Marold Wosnitza und seinem stellvertretenden Personalamtsleiter vorgetragenen Kündigungsgründe rechtlich wohl nicht für ausreichend hält. Die Stadt wirft der Gekündigten Arbeitsverweigerung vor. Deren Rechtsanwalt bestätigte zwar, dass es auch später Spannungen in dem Bereich gab. Allerdings nichts, was eine Kündigung seiner Mandantin rechtfertigen könnte. Spannungen gebe es in vielen Behörden und Unternehmen: „Darüber sollte man sich aussprechen und dann ist das erledigt!“ In diesem Fall allerdings sei die Mediation nicht gemeinsam vereinbart, sondern die Stadt habe einen Mediator verordnet. „Die Mediation sah eher so aus, als ob die Teilnehmer manipuliert werden sollten.“

Gemeinderat Dirk Schneider fragte den Oberbürgermeister deshalb nun in einer Ratssitzung, ob er bei dieser Mediation das seit 2012 geltende Mediationsgesetz eingehalten habe, das freiwillige Teilnahme und gemeinsame Mediatoren-Auswahl vorschreibt. Weiter berichtete der Gemeinderat, dass er von Wosnitza einen Brief mit einer Rüge erhalten habe, weil er in einer früheren Ratssitzung gegen die Schweigepflicht verstoßen habe, indem er bekannt gemacht habe, dass es ein Mediationsverfahren gab.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.07.2021 16:04
Quelle: www.saarbruecker-zeitung.de v.24.6.2021 und 14.7.2021

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