Außergerichtliche Streitbeilegung bei Social Media-Konflikten

Das Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) ist am 28.6.2021 in Kraft getreten. Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, will damit die Nutzerrechte im Netz erheblich stärken. „Wer diffamiert oder bedroht wird, muss das ab sofort mit wenigen Klicks direkt vom betreffenden Posting aus melden können. Meldewege für strafbare Inhalte müssen mühelos auffindbar und leicht bedienbar sein. Außerdem vereinfachen wir die Durchsetzung von Auskunftsansprüchen: Wer sich gerichtlich gegen Hasspostings wehren will, kann ab jetzt die dafür benötigten Daten wie den Namen des Hetzers deutlich leichter von den Plattformen herausverlangen“, so Lambrecht. Zudem sollen Nutzerinnen und Nutzer künftig besser vor unberechtigten Entscheidungen der Plattformen geschützt werden: „Wenn ein eigenes Posting gelöscht wird, können Betroffene von Facebook, Twitter & Co die Überprüfung dieser Entscheidung verlangen. Gleiches gilt, wenn ein als strafbar eingeschätzter und gemeldeter Inhalt nicht gelöscht wird“, erklärte die Ministerin.

Zudem sieht das Gesetz in § 3c die Schaffung von unparteiischen Schlichtungsstellen vor: Mit Hilfe von privaten Schlichtungsstellen können Streitigkeiten zwischen Nutzerinnen und Nutzern und sozialen Netzwerken auch außergerichtlich beigelegt werden. Dadurch können Streitfragen häufig schneller und für die Beteiligten mit weniger Kosten geklärt werden. Das Gesetz regelt die Voraussetzungen für die Anerkennung solcher Schlichtungsstellen. Für Videosharing-Plattformen mit Sitz in Deutschland soll eine behördliche Schlichtungsstelle geschaffen werden. Das sieht die EU-Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste vor.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 05.07.2021 12:09
Quelle: Pressemitteilung des BMJV v. 28.6.2021

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