Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes: Mehr Schlichtungsstellen bei Streit zwischen Nutzern und Sozialen Netzwerken

Mit der aktuellen Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes will Bundesjustizministerin Christine Lambrecht die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer von Sozialen Netzwerken bei Facebook, Twitter & Co. erheblich verbessern. Wer im Netz bedroht oder beleidigt wird, soll das einfach und unkompliziert melden können.

„Daher müssen Meldewege künftig für jeden mühelos auffindbar und leicht zu bedienen sein – direkt vom Posting aus ohne lange Klickwege“, fordert Lambrecht. Außerdem vereinfacht der kurz vor der Verabschiedung im Parlament befindliche Gesetzentwurf die Durchsetzung von Auskunftsansprüchen: Wer sich vor Gericht gegen Bedrohungen oder Beleidigungen zur Wehr setzen will, kann künftig die hierfür erforderlichen Daten, wie etwa den Namen des Hetzers, deutlich leichter herausverlangen als bisher. Gleichzeitig sollen die Transparenz und der Schutz vor unberechtigten Entscheidungen der Plattformen erhöht werden: Wenn ein eigenes Posting gelöscht wird, können Betroffene künftig von Facebook, Twitter & Co die Überprüfung dieser Entscheidung verlangen. Gleiches gilt, wenn ein als rechtswidrig gemeldeter Inhalt nicht gelöscht wird.

Im Falle unterschiedlicher Auffassungen zwischen einem Nutzer bzw. einer Nutzerin und dem Anbieter eines sozialen Netzwerks, ob gemeldete Inhalte gelöscht werden müssen oder nicht, soll künftig ein Gegenvorstellungsverfahren eingeführt werden. Dadurch sollen soziale Netzwerke dazu verpflichtet werden, auf Antrag eines Nutzers bzw. einer Nutzerin Entscheidungen über die Löschung oder Nicht-Löschung eines Inhalts zu überprüfen. Konkret bedeutet das: Wenn ein geposteter Inhalt einer Nutzerin oder eines Nutzers vom sozialen Netzwerk gelöscht wurde, kann er oder sie die Überprüfung dieser Entscheidung vom Anbieter eines sozialen Netzwerks verlangen. Umgekehrt kann auch jemand, der einen Inhalt als rechtswidrig gemeldet hat, welcher jedoch nicht vom Anbieter gelöscht wurde, verlangen, dass diese Entscheidung überprüft und begründet wird.

Last but not least: Mit Hilfe von privaten Schlichtungsstellen können Streitigkeiten zwischen Nutzerinnen und Nutzern und sozialen Netzwerken auch außergerichtlich beigelegt werden. Dadurch können Streitigkeiten häufig schneller und für die Beteiligten mit weniger Kosten beigelegt werden. Das Gesetz wird die Voraussetzungen für die Anerkennung solcher Schlichtungsstellen regeln. Für den Bereich von Videosharingplattformen mit Sitz in Deutschland soll eine behördliche Auffangschlichtungsstelle geschaffen werden.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.05.2021 07:59
Quelle: www.bmjv.de v. 6.5.2021

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