Deutsche Stiftung für Mediation wirbt für eine Bundesmediatorenkammer

Die Deutsche Stiftung Mediation befürwortet zur Qualitätssicherung im Sinne des Verbraucherschutzes und zur Förderung von Bekanntheit und Akzeptanz in der Bevölkerung die Einführung einer Mediatorenkammer in Deutschland. Inhaltlich soll sich die Mediatorenkammer dabei an die Rechtsanwaltskammern anlehnen.

„Die Mediatorenschaft hätte mit einer stringenten Weiterentwicklung des eigenen Berufsrechts und der Schaffung einer Mediatorenkammer so viele neue Möglichkeiten, ihren Beruf weiter zu professionalisieren (z. B. über die Schaffung weiterer berufsrechtlicher Regelungen, wie die Anwaltschaft es über die Berufsordnung für Rechtsanwälte, BORA, geschafft hat) und gemeinsam mit den Mediationsverbänden an einer Weiterentwicklung und auch Weiterverbreitung der Mediation zu arbeiten“, heißt es in dem Positionspapier. Die Deutsche Stiftung für Mediation räumt ein, dass eine Mediatorenkammer auch Sanktionierungsstelle wäre, „aber dies würde ja nur diejenigen treffen, die nicht fair spielen“.

Schließlich könnte über eine Zugehörigkeit zu einer Mediatorenkammer auch die Herausforderung in Bezug auf die Verschwiegenheit für den Gesetzgeber viel einfacher und präziser gelöst werden, nachdem nichtanwaltliche Mediatoren sich bisher z.B. nicht auf den Schutz des § 53 StPO berufen können, so die Deutsche Stiftung für Mediation. Dies könne auch bei interdisziplinären Co-Mediationen ein sensibles und deshalb sehr relevantes Thema sein und es würde so mehr Sicherheit für die Medianden einerseits, allerdings auch für Mediator*innen andererseits bringen. Dies alles könnte zu einer deutlich höheren Akzeptanz von Mediationsdienstleistungen führen, da das Berufsbild von Mediator*innen so schärfer definiert und für den interessierten Menschen (= Kunden) besser greifbar werde. Es könnten insbesondere auch weitere Qualitätsstandards eingeführt und über eine Mediatorenkammer auch deren Einhaltung überwacht werden, was im Sinne eine Qualitätssicherung als Aspekt des Verbraucherschutzes sehr zu begrüßen sei.

Die Weiterentwicklung des Berufsrechts der Mediatorenschaft und die Einführung einer professionellen Mediatorenkammer (als Körperschaft des öffentlichen Rechts unter schlussendlicher Aufsicht durch das BMJV) würde somit letztlich zu einem erheblichen Vertrauensgewinn in Mediationsleistungen und somit zu einer tatsächlichen Förderung der Mediation und des Mediationsmarktes insgesamt führen, glaubt die Deutsche Stiftung für Mediation. Sie will ihre diesbezüglichen Ideen mit den relevanten Fachkreisen diskutieren und auch die Online-Konferenz am 28.5.2021 beim BMJV dazu nutzen.

Die Deutsche Stiftung für Mediation hat Prof. Dr. Winfried Kluth um eine gutachterliche Stellungnahme zum rechtlichen Rahmen der Errichtung einer Mediatorenkammer beauftragt. Sein Resümee liegt seit August 2020 vor: Das Verfassungsrecht stelle die Errichtung von Kammern in das Ermessen des Gesetzgebers. Derzeit könne aber noch nicht einmal gesagt werden, wie groß denn die Zahl der Kammermitglieder wäre, weil es noch nicht einmal ein Register gibt. Zu bedenken seien zugleich die mit einer Bundesmediationskammer verbunden Kosten im engeren und weiteren Sinne. „Die Erfahrungen mit den neu gegründeten Landespflegekammern haben gezeigt, dass die Vermittlung des Nutzens einer Kammer gegenüber den Mitgliedern besonders wichtig ist, weshalb der politische Diskussionsprozess gut gestaltet und vorbereitet sein muss, auch um den Mehrwert des Kammermodells nicht durch übereiltes Vorgehen zu beschädigen.“



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 29.03.2021 14:55
Quelle: Positionspapier zur Einführung einer Bundesmediatorenkammer der Deutschen Stiftung für Mediation v. 20.3.2021

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