Universalschlichtungsstelle des Bundes: Jeder fünfte Antrag hat einen Corona-Hintergrund

Die Universalschlichtungsstelle des Bundes in Kehl verzeichnete im Jahresverlauf 2020 eine Zunahme der Anträge im Vergleich zum Vorjahr von 2.046 auf 3.611. Circa jeder fünfte Antrag war dabei auf ein pandemiebedingtes Problem zurückzuführen. So steht es Tätigkeitsbericht der Universalschlichtungsstelle des Bundes.

Schon in den ersten Wochen nach Ausbruch der Pandemie zeigte sich, dass Schlichtung als niederschwelliges Angebot zur schnellen und kostenschonenden Lösungsfindung bei Konflikten gerade unter den Vorzeichen von Corona hilfreich ist. Zu den „Corona-spezifischen“ Verbraucherstreitigkeiten gehörten beispielsweise die Häufung von Absagen im Reise- und Veranstaltungsbereich und die daraus resultierenden Verzögerungen von Rückerstattungen. Aber auch in einem nachgelagerten Zusammenhang mit Reise- und Veranstaltungsstornierungen zeigten sich einige Streitigkeiten, beispielsweise der folglich nicht mehr benötigte Flughafenparkplatz, die Hotelreservierung oder der Mietwagen. Soweit möglich, lotste die Universalschlichtungsstelle des Bundes zu den auf Reisen spezialisierten Verbraucherschlichtungsstellen wie der söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.

Fehlt es aber im Einzelfall an der Zuständigkeit einer anderen branchenspezifischen Schlichtungsstelle wie der söp, startet einfach ein Verfahren bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes, deren Auffangfunktion sich als wertvoll erweist. Durch das breite Zuständigkeitsfeld der Universalschlichtungsstelle des Bundes trafen im Übrigen verschiedenartigste Anträge ein: von Fitnessstudio-Kunden, die mit den Ersatzangeboten nicht zufrieden waren, von Streamingdienst-Nutzern, die zeitweise nicht mehr das gewohnte Sportprogramm empfangen konnten, Paare, die durch die abgesagte Hochzeit nicht mehr die Dienstleistungen vom Kosmetiksalon benötigen oder Musik- oder Sprachkursteilnehmern, die durch das Online-Ersatzangebot nicht bereit waren, den üblichen Preis zu zahlen.

Es handelt sich jedoch laut Universalschlichtungsstelle vielfach um Problemstellungen, die unverschuldet vor dem Hintergrund der Pandemie-Bekämpfung auftraten und nicht ohne Weiteres den ebenfalls von der Krise betroffenen Unternehmen zuzuschreiben sind. Beiden Seiten Gehör zu verschaffen, sie auf den gleichen Wissenstand zu bringen und Licht ins rechtliche Dunkel zu bringen, ist schließlich Aufgabe der Universalschlichtungsstelle des Bundes in ihrer Rolle als neutrale Vermittlerin.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 29.03.2021 14:31
Quelle: Pressemitteilung Universalschlichtungsstelle v. 16.3.2021

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