Bankenombudsmann meldet über 50 Prozent Erfolgsquote bei den Beschwerdeverfahren

Im Jahr 2020 gingen beim Ombudsmann der privaten Banken 4.175 Schlichtungsanträge gegen Mitgliedsbanken ein. Die Anzahl der Eingaben hat sich damit gegenüber den Vorjahren wieder leicht erhöht. Die Zahl der abschließend bearbeiteten Schlichtungsanträge lag bei 3.884, im Vorjahr waren es 4.426.

Inhaltlich betrafen die Eingaben erneut alle Bereiche des Bankgeschäfts. Im Berichtsjahr 2020 stand das Sachgebiet Zahlungsverkehr mit 48 % an der Spitze, gefolgt vom Wertpapiergeschäft mit 24 % und vom Kreditgeschäft mit 22 %. Von den Schwerpunktthemen abgesehen, waren die Zahlen in den übrigen Sachgebieten weitgehend konstant. Die Auswirkungen der Pandemie waren in den Beschwerden nur marginal zu erkennen. Insbesondere gab es im Bereich des Kreditgeschäfts keinen Anstieg von Ratenstundungsgesuchen an Banken. Ebenso wirkten sich die Kurseinbrüche der Wirecard-Aktie nicht signifikant auf das Beschwerdeaufkommen aus.

Im Ergebnis konnten auch dieses Jahr wieder mehr als die Hälfte der Antragsteller mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden sein. Knapp 55 % erzielten im Vorfeld eine Einigung mit der Bank, erwirkten einen bindenden Schlichtungsspruch zu ihren Gunsten oder erklärten sich mit dem ebenfalls von der Bank angenommenen Schlichtungsvorschlag einverstanden.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 22.02.2021 14:34
Quelle: Bankenombudsmann Tätigkeitsbericht 2020

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