Mediatoren können künftig Gesellschafter von Anwaltskanzleien werden

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe veröffentlicht. Danach sollen Rechtsanwälte mit sämtlichen freien Berufen in einer Gesellschaft zusammenarbeiten dürfen.

Der Entwurf sieht eine umfassende Neuregelung des Rechts der Berufsausübungsgesellschaften in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) und der Patentanwaltsordnung (PAO) vor. Ziel der Neuregelung ist es, der Anwaltschaft, der Patentanwaltschaft und den Steuerberatern gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit zu gewähren, weitgehend einheitliche und rechtsformneutrale Regelungen für alle rechtsanwaltlichen, patentanwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften zu schaffen und die interprofessionelle Zusammenarbeit zu erleichtern.

Außerdem wird die Berufsausübungsgesellschaft als zentrale Organisationsform rechtsanwaltlichen, patentanwaltlichen und steuerberatenden Handelns anerkannt. Zukünftig soll daher Anknüpfungspunkt der berufsrechtlichen Regulierung nicht mehr ausschließlich die einzelnen Berufsträgerinnen und -träger sein, sondern auch die Organisationseinheit, in der diese ihren Beruf ausüben. Damit werden erstmals Berufsausübungsgesellschaften Träger von Berufspflichten: In Berufsausübungsgesellschaften hing bisher die Einhaltung der Berufspflichten durch die einzelnen Berufsträger häufig auch von der Organisation der Berufsausübungsgesellschaft selbst ab. Es ist aber laut Bundesjustizministerium nicht sachgerecht, wenn nur die natürliche Person Adressat der Berufspflichten ist. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass alle Berufsausübungsgesellschaften selbst Träger von Berufspflichten werden.

Die Möglichkeit der interprofessionellen Zusammenarbeit soll für Rechtsanwälte, Steuerberater sowie Patentanwälte auf alle Freien Berufe ausgeweitet werden. Für Rechtsanwälte soll beispielsweise zukünftig die Möglichkeit bestehen, mit einem Architekten zusammenzuarbeiten, wenn sie im Bereich des Baurechts beraten. Ein weiterer möglicher Anwendungsbereich ist die Zusammenarbeit mit Ärzte im Bereich des Medizinrechts oder die Zusammenarbeit mit Ingenieuren bei der Beratung im Anlagebau. Die interprofessionelle Zusammenarbeit stärkt daher die Spezialisierung von Anwaltskanzleien.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 01.12.2020 16:38
Quelle: Referentenentwurf des BMJV zur Neuregelung von Berufsrecht u. Berufsausübungsgesellschaften v. 4.11.2020

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