Neue ICC-Klausel verhindert coronabedingte Rechtsstreits zwischen Unternehmen

Die COVID-19-Krise hat gezeigt, dass in vielen Lieferverträgen der Eintritt von höherer Gewalt und seine Folgen unzureichend geregelt war. Die Internationale Handelskammer (International Chamber of Commerce ICC) hat deshalb die „ICC Force Majeure and Hardship Clauses 2020“ entwickelt.

Mit der Aufnahme der Klauseln in internationale Verträge treffen Unternehmen eine klare Regelung für den Fall, dass eine Vertragspartei aufgrund von höherer Gewalt nicht liefern kann. Erstmals hat die ICC auch eine kürzere, vereinfachte Fassung veröffentlicht, die sich insbesondere an kleinere und mittelständische Unternehmen richtet.

Der höheren Gewalt ("Force Majeure") werden im internationalen Handel unvorhersehbare, unabwendbare Ereignisse zugeordnet, die außerhalb der Kontrolle aller an einem Handelsgeschäft Beteiligten liegen und die unter den gegebenen Umständen mit angemessenen, zumutbaren Mitteln nicht zu vermeiden waren. Dazu gehören z.B. Kriege, Bürgerkriege, Revolutionen, Erdbeben, Hurrican, Feuer oder Pandemien. In diesen Fällen entfällt die Lieferverpflichtung.

Force Majeure wird je nach den von der jeweiligen nationalen Gesetzgebung entwickelten Grundsätze jedoch höchst unterschiedlich interpretiert. Daher bietet die ICC eine Force Majeure-Klausel an, um Vertragspartner die Einigung auf eine international akzeptierten Text zu erleichtern. Mit der Aufnahme der Klausel vereinbaren die Vertragspartner, dass in Fällen höherer Gewalt die Inanspruchnahmen aus Verpflichtungen entfallen. Zu den einzelnen Inhalte der Klauseln ausführlich im nächsten ZKM-Report.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 29.09.2020 14:06
Quelle: www.iccgermany.de

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