Bundesjustizministerium vergibt Auftrag zu den Informationspflichten von Unternehmen nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Das BMJV hat die AFC Public Services GmbH aus Bonn mit dem Forschungsvorhaben „Einhaltung der Informationspflichten der §§ 36, 37 VSBG" beauftragt - das Forscherteam rund um Prof. Dr. Otto Strecker, Prof. Dr. Wolfgang Voit, Dr. Margit Paustian sowie Dr. Volker Ebert hat seine Arbeiten bereits aufgenommen und wird demnächst auf verschiedene Akteure von Verbraucher- und Unternehmerseite zugehen.

Mit dem Forschungsvorhaben soll untersucht werden, inwieweit die Informationspflichten nach den §§ 36, 37 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes durch die Unternehmer in der Praxis akzeptiert und ordnungsgemäß umgesetzt werden. Des Weiteren soll herausgefunden werden, in welchen Bereichen Verstöße gegen die Informationspflichten festzustellen sind und was die Gründe hierfür sind. Als Leistungszeitraum hat das BMJV den Zeitraum 31. August 2020 bis 30. Mai 2021 angegeben.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 29.09.2020 13:52
Quelle: Bundesamt der Justiz vom 14.9.2020

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