Bundesministerium für Bildung und Forschung legt Förderprogramm für die Friedens- und Konfliktforschung auf

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt die wissenschaftliche Weiterentwicklung der Friedens- und Konfliktforschung in Deutschland und ihre Verankerung in der deutschen Wissenschaftslandschaft.

Dazu hat das Ministerium eine Richtlinie zur Förderung von Forschungsverbünden auf dem Gebiet der Friedens- und Konfliktforschung „Stärkung und Weiterentwicklung der Friedens- und Konfliktforschung“ erlassen. Bislang würden die Potentiale, die aus einrichtungsübergreifender und interdisziplinärer Zusammenarbeit sowie der Verbindung verschiedener Forschungsansätze und Methoden erwachsen können, nur unzureichend genutzt, heißt es aus dem Ministerium. Dies liege auch daran, dass die Friedens- und Konfliktforschung in Deutschland auf viele, teilweise sehr kleine Standorte verteilt sei.

Mit der Förderung unterschiedlicher Forschungsverbünde sowie verbundübergreifender Begleitmaßnahmen möchte das BMBF dazu beitragen, die Friedens- und Konfliktforschung in Deutschland interdisziplinär und standortübergreifend enger zu vernetzen sowie nachhaltige Kooperationsstrukturen zu schaffen. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren gewährt. Bei erfolgreicher Evaluation kann eine Fortsetzung für weitere zwei Jahre beantragt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten4 fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) bis zu 50 % anteilfinanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, gegebenenfalls Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sowie andere Institutionen und öffentliche sowie private Einrichtungen, die Forschungsbeiträge liefern können und den Zuwendungszweck sowie die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

DLR Projektträger
Gesellschaft, Innovation, Technologie
Gesellschaften der Zukunft/Soziale Innovationen

Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens 30. November 2020 zunächst formlose, begutachtungsfähige Projektskizzen in schriftlicher und in elektronischer Form über das Förderportal des Bundes (www.foederportal.bund.de) vorzulegen.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.09.2020 11:28
Quelle: BMBF Bekanntmachung vom 07.08.2020, BAnz AT 03.09.2020 B2

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