VW will 50.000 Klägern Einmalzahlung anbieten

In der Hoffnung auf eine höhere Entschädigung zogen viele VW-Kunden nach dem Dieselskandal selbst vor Gericht, statt den Vergleich aus dem Musterfeststellungsverfahren zu akzeptieren. Diese will der Konzern nun mit einer Einmalzahlung entschädigen.

Der Autokonzern Volkswagen sucht nach den Grundsatzurteilen des Bundesgerichtshofs im Dieselskandal bis zum Jahresende eine Einigung mit den übrigen Klägern. Insgesamt geht es um rund 50.000 Verfahren, in denen VW einen Vergleich anstrebt. In mehr als der Hälfte soll der Autobauer mit den Klägervertretern schon in Gesprächen über Einmalzahlungen sein, in über 7 000 Fällen seien die Vergleichsverhandlungen bereits erfolgreich abgeschlossen. Die noch laufenden Verfahren sollten bis zum Ende des Jahres zu einem großen Teil im Einvernehmen mit den Klägern beendet werden. Es wird mit einer Annahmequote von 75 Prozent gerechnet. Der Konzern peilt damit die Entschädigung der Mehrzahl der ungefähr 60.000 übrigen Dieselfahrer an, die außerhalb der Musterklage von Verbraucherschützern eigene Prozesse eingeleitet hatten und deren Verfahren vor deutschen Gerichten noch anhängig sind.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Volkswagen Ende Mai wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung und arglistiger Täuschung zu Schadensersatz verurteilt. In weiteren Urteilen war der BGH dieser Linie gefolgt, hatte die Schadensersatzansprüche geschädigter Kunden dabei aber eingegrenzt. So haben Kunden, die ihren Diesel nach dem 22. September 2015 gekauft haben, keinen Anspruch auf Schadensersatz. An diesem Tag hatte VW per Pressemitteilung über Unregelmäßigkeiten bei der Software zur Abgasregelung bei Dieselmotoren informiert. Danach konnten Dieselkäufer nach Überzeugung des BGH nicht mehr mit arglistiger Täuschung argumentieren.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.09.2020 11:20
Quelle: www.manager-magazin.de v. 04.09.2020

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