In der aktuelle Coronakrise kommt es zu zahlreichen Lieferschwierigkeiten und Vertragskündigungen, die die Zivilgerichte hierzulande be-, wenn nicht gar überlasten werden. Und weil nach zähen Gerichtsverfahren zwischen den einstigen Geschäftspartnern oft nur verbrannte Erde übrig bleibt, suchen clevere Geschäftsleute nach Alternativen zur staatlichen Justiz.
In der aktuelle Coronakrise kommt es zu zahlreichen Lieferschwierigkeiten und Vertragskündigungen, die die Zivilgerichte hierzulande be-, wenn nicht gar überlasten werden. Und weil nach zähen Gerichtsverfahren zwischen den einstigen Geschäftspartnern oft nur verbrannte Erde übrig bleibt, suchen clevere Geschäftsleute nach Alternativen zur staatlichen Justiz.
Neben der Mediation und dem Schiedsverfahren macht das Handelsblatt auf eine vor allem im Baurecht beliebte Streitbeilegungsmethode aufmerksam: die Adjudikation. Hier wird vereinbart, dass bei auftretenden Schwierigkeiten ganz kurzfristig innerhalb weniger Wochen ein Experte bzw. ein Expertengremium ein Votum abgibt, an das sich die Parteien dann zunächst halten, um das gemeinsame Vertragsziel nicht zu gefährden. Ist eine der Parteien mit dem Votum nicht einverstanden oder erweist es sich gar als fasch, können später immer noch die staatlichen Gerichte bemüht werden.
In England ist das Vorgehen gesetzlich geregelt. Hierzulande hat sich der Deutsche Baugerichtstag über Jahre auch dafür eingesetzt, allerdings ohne Erfolg. Trotzdem kommt die Adjudikation zum Einsatz. Denn der internationale Verband der Beratenden Ingenieure (FIDIC) hat bereits vor 25 Jahren begonnen, für diese Form der Streitbeilegung Standardverträge herauszugeben. Nach eigenen Angaben des Verbands werden die Verträge rund 50.000 Mal jährlich eingesetzt und von den multilateralen Entwicklungsbanken empfohlen, also auch von der Weltbank.