Mit dem Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung in Deutschland (MediationsG) vom 21. Juli 2012 sollten nicht nur die Vorgaben der Richtlinie 2008/52/EG (Mediations-Richtlinie) erfüllt, sondern darüber hinaus die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung gefördert werden. Vor diesem Hintergrund wollten die Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis und die Fraktion der FDP im Rahmen einer Kleinen Anfrage - Drucksache 19/19767 - wissen, inwiefern die Bundesregierung auch in finanzieller Hinsicht Projekte und Maßnahmen unterstützt hat, die Mediationen und andere Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung fördern sollten.
In ihrer Antwort gibt die Bundesregierung die Namen der Projekttragenden, die Zahl der geförderten Projekte sowie deren Gegenstand in einer Aufstellung bekannt. Insgesamt handelt es sich um 82 Projekte. Hinzu kommen mehr als 250 Fördermaßnahmen des Auswärtigen Amts. Der Mediationsansatz des Auswärtigen Amts ist im Friedensmediationskonzept von 2019 festgehalten. Bei sieben Projekten der Bundesregierung standen andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung im Fokus. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Öffentlichkeitsarbeit zugunsten der Mediation zu intensivieren.