Verkaufsoffener Sonntag: Geschäftsmann regt Mediation an

Ein Herrenausstatter aus Bad Kreuznach will Gegner und Befürworter eines verkaufsoffenen Sonntags der Kurstadt an einen Tisch bringen. Mehr noch, der Einzelhändler, der auch für die Mitglieder der Initiative „Meine Stadt Bad Kreuznach“ spricht, regt eine professionelle Vermittlung an und wäre sogar bereit, die Kosten für einen notwendigen Mediator (1.000 Euro) aus eigener Tasche zu finanzieren, sollten sich keine Spender finden.

Die Vermittlung tut not, sind doch die Fronten schon recht verhärtet. Hier die Stadt und der Handel, dort die Kirchen, die sich mit der Gewerkschaft solidarisieren und schon vor Jahren die „Allianz für den freien Sonntag“ geschmiedet haben und 2019 vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz erfolgreich gegen einen verkaufsoffenen Sonntag klagten.

Juristischer Dreh- und Angelpunkt in der Frage der Ladenöffnung ist eine sogenannte Anlassveranstaltung. In Bad Kreuznach sollte dies der „Herbstmarkt“ sein. Fußend auf einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig aus dem Jahr 2017 muss eine solche „Anlass gebende Veranstaltung“ – und nicht die Ladenöffnung – das öffentliche Bild des betreffenden Sonntags prägen. Dies setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, dass die öffentliche Wirkung der Veranstaltung gegenüber der durch die Ladenöffnung ausgelösten, typisch werktäglichen Geschäftigkeit im Vordergrund stehe.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.06.2020 08:00
Quelle: www.allgemeine-zeitung.de v. 10.6.2020

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