Investitionsschutzabkommen innerhalb der EU sind am Ende

Mitgliedstaaten der EU haben am 5. Mai 2020 unter dem Druck der EU-Kommission Abkommen zum Investitionsschutz gekündigt. Damit stoßen sie Investoren vor den Kopf. Denn diese können sich damit nicht mehr über Schiedsgerichte gegen staatliche Übergriffe zur Wehr setzen, sondern nur noch über staatliche Gerichte – und damit in letzter Instanz den EuGH.

Am 5. Mai 2020 hat die überwiegende Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten ihre innerhalb der EU bestehenden nahezu 200 bilateralen Investitionsschutzabkommen (Bilateral Investment Treaties, BITs) gekündigt. Nur Österreich, Großbritannien, Finnland, Schweden und Irland haben das Kündigungsabkommen nicht unterzeichnet.

Die Folgen für Investoren sind erheblich. Selbst Investoren, die im Vertrauen auf den Schutz völkerrechtlicher Abkommen investiert hatten, werden durch das Kündigungsabkommen im Fall einer diskriminierenden Behandlung oder Enteignung durch den Gaststaat, in dem sie das Investment getätigt haben, auf die staatlichen Gerichte eben dieses Staates oder unverbindliche Mediationsverfahren verwiesen. Bereits erstrittene Schiedssprüche sollen nicht mehr vollstreckt werden können.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.06.2020 09:12
Quelle: www.lto.de v. 3.6.2020

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