Versicherungsombudsmann: Weniger zulässige Beschwerden, höhere Erfolgsquote der Kunden

Die Verbraucherschlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e. V. hat kürzlich den Jahresbericht über die Arbeit des Vorjahres veröffentlicht. Auf 147 Seiten informiert Ombudsmann Dr. Wilhelm Schluckebier u.a. über Versicherungsangelegenheiten von Verbrauchern, die Entwicklungen in den Versicherungssparten, versicherungsrechtliche Themen sowie die Beschwerdestatistik.

Die Schlichtungsstelle erreichten 2019 insgesamt 13.006 zulässige Beschwerden und damit 8,1 % weniger als 2018. Schon im Vorjahr sank das Beschwerdeaufkommen um 5,1 %, allerdings nach fünf Jahren des Anstiegs in Folge. 2019 gab es mit 3.202 zulässigen Eingaben die meisten Beschwerden aus der Rechtsschutzversicherung, die damit zum dritten Mal in Folge der Lebensversicherung als der bis dahin zahlenstärksten Sparte (3.089 zulässige Beschwerden) den Rang abgelaufen hat. Spartenbezogen waren Rückgänge zum Teil im zweistelligen Bereich zu verzeichnen: So in der Gebäude- (-17,2%), der Rechtsschutz- (-15,1 %), der Unfall- (-13,5 %) und in der Hausratversicherung (-19,4 %). Lediglich im Bereich der Kfz-Kaskoversicherung (+2,7 %) und der „sonstigen Versicherungen“ (+ 3,3 %), darunter die Reiseversicherungen, Tierkranken- und Fahrradversicherung, nahm die Zahl der Beschwerden zu. Die durchschnittliche Verfahrensdauer der zulässigen Beschwerden konnte auf dem niedrigen Wert von nur 2,6 Monaten gehalten werden.

Auch Informationen über die Erfolgsquoten in den einzelnen Sparten finden sich nun im Bericht. Verbraucher waren bei Beschwerden gegen Versicherungsunternehmen in der Kfz-Kaskoversicherung zu 54,9 % ganz oder zum Teil erfolgreich, während dies in der Unfallversicherung nur zu 29,4 % der Fall war. Insgesamt hatten im Berichtsjahr 45,9 Prozent der Beschwerden Erfolg, sofern sie nicht die Lebensversicherung betrafen, im Vorjahr waren es noch 44,1 Prozent.

Die Corona-Pandemie hat offensichtlich (noch) keinen Einfluss auf das Beschwerdeaufkommen. Bislang gab es nur einzelne Schlichtungsanträge, mit denen die Erstattung der Versicherungsprämie nach einer Reiseabsage verfolgt wird. Ansonsten lassen weder die Anzahl der Eingaben noch deren Themen Veränderungen erkennen.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.05.2020 16:41
Quelle: Presseinformation des Versicherungsombudsmanns vom 6.5.2020

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