Experten lehnen Gesetzentwurf der FDP zu Legal Tech ab

Kürzlich fand im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur „Modernisierung des Rechtsdienstleistungsrechts“ vom 18.04.2019 (BT-Drs. 19/9527) statt. Dessen Inhalt birgt einiges an Sprengstoff, weil er für digitale Rechtsanwendungen, sogenannte Legal Techs, die völlige Freigabe außergerichtlicher Rechtsberatung an Nichtjuristen vorsieht.

Bei den Experten überwog die Skepsis. Das RDG interessiere plötzlich alle, weil es ums Geld gehe. Der Verbraucherschutz sei ein vorgeschobenes Argument. Immerhin müssten Verbraucher im Erfolgsfalle bei Legal Tech-Anwendungen 30-50 Prozent ihres Anspruches abgeben. Beim Anwalt sei das nicht der Fall.

Das RDG setze, u. a. zum Schutz der Rechtssuchenden, an der Person, nicht am Weg der Erbringung einer Rechtsdienstleistung an. Die Digitalisierung sei kein Grund, hiervon abzurücken, im Gegenteil. Den Legal Tech-Anbietern komme es nicht auf die bestmögliche Lösung für jeden Einzelfall an, da dies nicht in ihr gewinnoptimiertes Geschäftsmodell passe. Industrielle Anspruchsdurchsetzung überlaste zudem die Ressourcen der Justiz.

Auch sei ein Qualitätsverlust zu befürchten, wenn Rechtssuchende sich in Legal Tech-Tools und ihren schematischen Abfragemechanismen selbst beraten. Eine individuelle Prüfung finde nicht statt.

Schließlich könne die Rechtsfortbildung in Bereichen, in denen automatisierte Dienstleistungen erbracht werden, zum Erliegen kommen.

Der FDP-Vorschlag greife zudem schwerwiegend in den Schutzbereich des RDG ein. Die Regelung lade zur Umgehung des anwaltlichen Berufsrechts ein und stelle nicht hinreichend sicher, dass Rechtsberatung qualifiziert erfolge. Im Übrigen sorge Legal Tech nicht für Zugang zum Recht. Laut einer Statistik aus dem Jahre 2018 seien vor deutschen Amtsgerichten 832.856 Verfahren mit anwaltlicher Vertretung geführt worden, 32,4 Prozent in Verfahren mit einem Streitwert von bis zu 600 Euro. Der Zugang zum Recht sei damit nachweislich gegeben.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.05.2020 10:55
Quelle: www.brak.de v. 30.4.2020

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