Interessenverband Unterhalt und Familienrecht mahnt Rechtssicherheit in der Krise an

Bei Familiengerichten stauen sich die Verfahren. Seit Mitte März wird dort nur noch im Corona-Krisenmodus gearbeitet, d.h. nur noch 5 – 10 Prozent der ansonsten üblichen Verfahren finden statt. Das berichtet der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. (ISUV). Wer heute einen Antrag einreicht, müsse sich auf lange Wartezeiten einstellen.

Besonders hart trifft es zum Beispiel Personen, die schon zu einem Scheidungstermin geladen wurden, der dann der Coronakrise zum Opfer fiel. Jetzt ist nicht nur der Scheidungstermin unbekannt, sondern die Betroffenen müssen auch weiter Trennungsunterhalt zahlen.

Auch bei der Durchsetzung des Umgangsrechts kommt es zu Problemen. So verweigern Pflegemütter wegen der Ansteckungsgefahr mit Corona den Umgang. Dagegen vorläufigen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, hat derzeit wenig Sinn. Eine Umfrage unter ISUV-Kontaktanwälten ergab: Entschieden wird momentan nur bei Gewaltschutzverfahren und entsprechend dringender Wohnungszuweisung.

Hart trifft es auch selbständige Unterhaltspflichtige, die seit Mitte März weder Einkommen noch Ersparnisse haben und weiterhin den gleichen Unterhalt zahlen sollen. Eine schnelle Abänderung des Unterhalts vor Gericht ist derzeit nahezu aussichtslos.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.05.2020 10:50
Quelle: www.presseportal.de, www.isuv.de

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