Mediatoren, denen als Selbstständige bedingt durch die Coronakrise Umsätze wegbrechen, erhalten diverse staatliche Hilfen, um etwaige Liquiditätsengpässe zu überwinden. Die Palette reicht von nicht rückzahlungspflichtigen finanziellen Soforthilfen des Bundes und der Länder über Kfw-Kredite und -Bürgschaften bis hin zu (gesetzlichen) Stundungsmöglichkeiten bei Miete, Steuern und laufenden Darlehensverträgen.
Für Mitarbeiter sollte das Beantragen von Kurzarbeitergeld in Betracht gezogen werden, falls diese nicht für die Planung und Umsetzung der Zeit nach der Coronakrise eingesetzt werden können. Auch Sozialbeiträge zu Lohnzahlungen können in dieser Ausnahmesituation auf Antrag gestundet werden.
Einen sehr guten Überblick zu den einzelnen finanziellen Hilfsmaßnahmen bieten:
Bundesregierung
Bundesjustizministerium
Bundeswirtschaftsministerium
Bundesarbeitsministerium
Bundesverband der Freien Berufe
Bundesrechtsanwaltskammer
Börsenblatt
Otto Schmidt Verlag
hier u.a. Newsletter zu einzelnen Rechtsgebieten und neue Urteile und Konsequenzen für Berater in der Coronakrise, siehe auch nachstehende Meldung.