Prozessfinanzierer torpediert den Vergleich zwischen VW und vzbv

Das lange Ringen um Entschädigungen für deutsche VW-Diesel-Besitzer geht in eine neue Runde. Mit dem Geld großer Investoren will der Prozessfinanzierer Profin den Vergleich zwischen Volkswagen und dem Verbraucherzentrale Bundesverband torpedieren.

"Die Schlacht geht weiter", sagte Profin-Chef Christopher Rother dem Magazin Capital. Um VW-Besitzer von einer Zustimmung zum Vergleich abzuhalten, biete Profin den Klägern "eine Sofortentschädigung in gleicher Höhe wie VW und die Perspektive auf deutlich mehr".

Anfang März hatte sich Volkswagen mit den Verbraucherschützern auf einen Entschädigungsrahmen für VW-Diesel-Fahrzeuge geeinigt. Demnach will VW je nach Alter, Fahrleistung und Kaufpreis des Autos dessen Eigentümern zwischen 1.350 und 6.257 Euro Schadensersatz zahlen. Hinter der Klage, die den Vergleich erst hervorbrachte, stehen mehr als 400.000 VW-Besitzer, von denen rund 260.000 Anspruch auf Entschädigung haben sollen. Im ersten Schritt muss VW allen Klägern bis zum 20. März einen konkreten Geldbetrag anbieten. Bis zum 20. April haben die Betroffenen dann Zeit, sich für oder gegen die Offerte zu entscheiden. Wer annimmt, verzichtet auf weitere Ansprüche.

Dabei zahlt VW die Kosten für eine weitere Rechtsberatung – aber nur, wenn der Anwalt die Annahme des VW-Angebots empfiehlt. Auch diesen Part greift Rother an, indem er Anwälten im Falle einer Ablehnung eine höhere Gebühr zahlt. „In den allermeisten Fällen wird das VW-Angebot ein schlechtes Geschäft für die Betroffenen sein“, warnt Rother. Er geht davon aus, dass Kunden mit einer Klage das Zwei- bis Dreifache als Ausgleich erstreiten können.

Profin finanziert Gerichtsprozesse und erhält bei Erfolg je nach Entschädigung eine Beteiligung von 20 Prozent oder 30 Prozent. Bisher hat Profin dafür rund 400 Mio. Euro von Private-Equity-Firmen gesammelt. Der Bundesgerichtshof verhandelt am 5. Mai die erste Diesel-Klage. Die Richter müssen entscheiden, ob VW seinen Schadensersatz für die jahrelange Nutzung der Wagen mindern darf oder ob Kunden Anspruch auf den vollen Kaufpreis plus Zinsen haben. Das BGH-Verfahren dürfte ein Grund dafür sein, weshalb VW vor diesem Termin so viele Verfahren wie möglich vergleichen will.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 31.03.2020 18:11
Quelle: www.capital.de v. 18.3.2020

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