BIGFAM - Abschlussbericht zur geförderten Familienmediation in Berlin vorgestellt

Der ehemalige BGH-Richter und Jura-Professor Dr. Reinhard Greger hat den Abschlussbericht zur Evaluierung des Modellprojekts BIGFAM im Auftrag der Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vorgelegt.

Gegenstand der Untersuchung war, ob sich 1. durch die Förderung eines für die Beteiligten kostenfreien Mediationsangebots in Kindschaftssachen die Akzeptanz von Mediation steigern lässt, ob 2. Die geförderte Mediation mit derselben Motivation, Ausdauer und Ernsthaftigkeit wahrgenommen wird wie die auf eigene Kosten durchgeführte, ob sich 3. die Ergebnisse der geförderten von jenen der selbst finanzierten Mediation unterscheiden und ob 4. die Förderung der Mediation für die Justiz wirtschaftliche Vorteile hat.

Insgesamt gingen bei der Förderstelle im Zeitraum von anderthalb Jahren auf Empfehlung der Gerichte 100 Mediationsanträge ein. In 35 von 69 durchgeführten Mediationsverfahren kam es zu einer mindestens teilweisen Einigung. „Auch wenn die Rückmeldungen der Eltern nicht erwarten lassen, dass in all diesen Fällen auch eine nachhaltige Befriedung der gestörten Elternbeziehung eingetreten ist, besteht kein Grund zu der Annahme, dass die Ergebnisse der Geförderten Mediation sich wesentlich von denen einer selbst finanzierten unterscheiden“, heißt es in dem Abschlussbericht. „Immerhin zeigten sich 61 % der antwortenden Eltern überzeugt, dass sich das Ergebnis vorteilhaft auf das Kind bzw. die Kinder auswirken wird. Da es ohne die finanzielle Förderung nicht zu der Mediation gekommen wäre, ist allein dies eine wertvolle Wirkung“, schreibt Greger.

Negativ fällt dagegen laut Abschlussbericht ins Gewicht, dass bei knapp einem Drittel der an die Förderstelle verwiesenen Eltern keine Bereitschaft erzeugt werden konnte, das kostenlose Mediationsangebot in Anspruch zu nehmen, teilweise trotz mehrerer Einführungsgespräche. Dies mag ebenfalls auf eine nicht sachgerechte Fallauswahl bei den Gerichten zurückzuführen sein, zeigt aber auch, dass Kostenfreiheit allein keine ausreichende Motivation bietet, wenigstens den Versuch einer Mediation zu unternehmen. Der Evaluationsbericht empfiehlt daher, neben der Erstreckung der Verfahrenskostenhilfe auf eine gerichtsverbundene Mediation auch finanzielle Anreize für eine Inanspruchnahme von Mediation vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zu schaffen.

Der Evaluationsbericht ist abrufbar unter https://www.reinhard-greger.de/zur-person/forschungen. Ausführlich dazu demnächst auch in der ZKM.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.03.2020 14:34
Quelle: www.reinhard-greger.de

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