Der Poker um die Abfindung der VW-Kunden geht in eine neue Runde

Auf 830 Mio. Euro Entschädigung hatten sich VW und die Verbraucherzentrale (vzbv) im Musterfeststellungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig bereits geeinigt, da platzte der Deal in letzter Sekunde. Angeblich konnten die Anwälte der Verbraucherzentrale VW nicht erklären, welche Leistungen sie für ihre Honorarforderung in Höhe von 50 Mio. Euro erbracht hatten.

Die Anwälte und die Verbraucherzentrale wiesen den Vorwurf zurück. Was folgte, war eine wüste öffentlich ausgetragene Schlammschlacht, wessen Version denn nun der Wahrheit am nächsten komme.

VW kündigte an, den rund 400.000 Musterfeststellungsklägern bis Ende März 2020 ein gesondertes Vergleichsangebot unterbreiten zu wollen. Dazu soll eine eigene Internetplattform unter www.vergleich.volkswagen.de geschaffen werden, über die die insgesamt 830 Mio. Euro verteilt werden sollen – pro Fahrzeug rund 15 Prozent des Wertes, was je nach Fahrzeug zwischen 1350 und 6257 Euro ausmacht, im Schnitt rund 2000 Euro.

Dieses Angebot gilt exklusiv ausschließlich zugunsten der rund 400.000 Musterfeststellungsklägern. Wer das Angebot annimmt, muss gegenüber VW auf alle Ansprüche verzichten. Der Bundesgerichtshof wird Anfang Mai 2020 erstmals über einen VW-Dieselfall verhandeln. Sollte das Gericht darin zu dem Ergebnis kommen, dass die VW-Kunden sich auf Ihren Schadensersatzanspruch keine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen müssen, könnte es für VW viel teurer werden. Andererseits: Bis Kunden im Musterfeststellungsverfahren Geld sehen, können noch Jahre vergehen. Fazit: Wem es ums Prinzip geht, der geht auf das Angebot von VW nicht ein. Wer dagegen schnell mit dem Fall abschließen will, nimmt das Angebot wohl zähneknirschend an, auch wenn VW genau darauf setzen wird.
 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.02.2020 10:35
Quelle: www.handelsblatt.com v. 19.2.2020 + www.sueddeutsche.de v. 18.2.2020

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