Zahl der Schlichtungsanträge im öffentlichen Personenverkehr geht zurück

Bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) sind 2019 deutlich weniger Schlichtungsanträge eingegangen. Ihre Zahl sank im Vergleich zum Vorjahr um 19 Prozent auf gut 26.000. Sie führt den Rückgang auf das Flug-Chaos-Jahr 2018 mit ungewöhnlich vielen Beeinträchtigungen zurück. Seit 2017 stieg die Gesamtzahl der Schlichtungsanträge demnach um 67 Prozent.

Wie in den Vorjahren blieb der Flugverkehr auch 2019 das Hauptthema für die Schlichtungsstelle. Zwar registrierte sie in diesem Bereich mit knapp 21.800 Anträgen deutlich weniger als im Vorjahr, dennoch entsprach das knapp 84 Prozent aller Fälle. Zum Bahnverkehr wurden rund 3.200 Schlichtungsanträge gestellt (12 Prozent). In beiden Verkehrsbereichen beschwerten sich die Verbraucher laut der SÖP "überwiegend" über Verspätungen und Annullierungen.

Nach eigenen Angaben schlossen die Schlichter 2019 fast 31.800 Verfahren ab, 57 Prozent mehr als im Vorjahr. Die angestrebte dreimonatige Verfahrensdauer sei allerdings in vielen Fällen nicht zu halten gewesen, erklärte die SÖP und verwies auf einen Bearbeitungsrückstand aus dem Vorjahr.

Die höchste Erfolgsquote von 96 Prozent erzielten die Schlichter den Angaben zufolge bei Beschwerden über Fernbusunternehmen, gefolgt von den Bereichen Flug (88 Prozent) und Bahn (80 Prozent). Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wurde demnach in sieben von zehn Streitfällen zwischen Reisenden und Unternehmen eine außergerichtliche Einigung erzielt.

Die SÖP ist eine bundesweite Schlichtungsstelle für die Reisebranche und wird als Verein von teilnehmenden Unternehmen getragen. Unabhängige und neutrale Juristen sollen den gerichtlichen Rechtsschutz für Verbraucher als Schlichter ergänzen.
 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.02.2020 09:58
Quelle: söp Tätigkeitsbericht 2019 vom 29.1.2020

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