Dieselkunden hoffen auf eine schnellere Entscheidung im Musterprozess gegen Volkswagen

Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig, Michael Neef, hat den VW -Konzern bereits am zweiten Verhandlungstag aufgefordert, ernsthaft über Vergleichsverhandlungen nachzudenken. Bis Ende des Jahres sollen beide Partien mitteilen, ob grundsätzlich Gespräche über eine Einigung in Betracht kommen.

Der Verbraucherzentralenverband bekräftigte seine Bereitschaft, zu verhandeln.

Für Volkswagen sagte dessen Vertreterin Martina de Lind van Wijngaarden von der Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer laut F.A.Z., dass ein Vergleich auf der bisher vorliegenden Grundlage des Klageregisters, in dem sich Betroffene für den Musterprozess eintragen konnten, nur „sehr schwer vorstellbar“ sei. Hintergrund ist, dass Volkswagen bislang keinen klaren Überblick darüber hat, wer genau sich in das Register eintragen ließ und welche möglichen Zahlungen auf VW zukommen könnten.

Tatsächlich steht die Zahl der beim Bundesamt für Justiz registrierten Verbraucher immer noch nicht fest. Es habe rund 445.000 Anmeldungen gegeben, teilte Richter Neef mit. Gleichzeitig lägen aber auch etwa 77.000 Rücknahmeerklärungen vor. Dabei könne es einzelne Erklärungen geben, in denen jeweils mehrere Tausend Verbraucher verzichten. Neef kündigte an, sich beim Bundesamt für eine schnelle Klärung einzusetzen. Beide Partien betonten, dass der komplette Registerauszug wesentlich für sinnvolle Gespräche sei.

Dass auch VW grundsätzlich zu einem Vergleich bereit ist, hatte deren Prozessvertreterin de Lind van Wijngaarden schon vor dem zweiten Prozesstag in einem Gespräch mit der F.A.Z. deutlich gemacht. „Volkswagen möchte sich nicht mit den Kunden streiten“, sagte sie. „Kein Mensch hat Interesse daran, dass Anwälte und Gerichte über Jahre mit Rechtsstreitigkeiten beschäftigt sind.“
 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.11.2019 16:43
Quelle: www.handelsblatt.de v. 18.11.2019 + www.faz.de v. 18.11.2019

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