Gericht schlägt Mediation wegen Windrädern in Nordhessen vor

Die Gemeinde Breidenbach will im Windpark Hesselbach ein weiteres Windrad verhindern und die dafür vorgesehene Fläche aus dem Teilregionalplan Energie herausnehmen lassen. Bislang stehen dort schon zehn Räder auf nordrhein-westfälischer Seite, das elfte Rad würde in der Gemarkung Wiesenbach und damit in Hessen stehen. Im Breidenbacher Parlament herrscht aber Einigkeit, dass weitere Windkraftanlagen verhindert werden sollen. Eine Genehmigung für dieses Windrad gibt es bislang nicht.

Die Gemeinde möchte das verhindern und einen eigenen Flächennutzungsplan, ohne weitere Windvorranggebiete, gelten lassen. Dazu läuft eine Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel gegen das Land Hessen, vertreten durch das Gießener Regierungspräsidium. Eine Verhandlung gab es bisher aber nicht. Die lässt sich möglicherweise sogar vermeiden: Die Richter haben den beiden Parteien eine Mediation vorgeschlagen.

Breidenbach ist nicht die einzige Gemeinde, die vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel ein Normenkontrollverfahren in die Wege geleitet hat. Insgesamt haben fünf Kommunen und zwei Firmen gegen die Gültigkeit des Teilregionalplans Energie Mittelhessen geklagt. Nach Auskunft von Thorsten Haas, stellvertretender Pressesprecher des Regierungspräsidiums, hat einer der Antragsteller schon am 24. Mai ein Mediationsverfahren beantragt. „Das RP Gießen erklärte sich bereit, diese Option eines Mediationsverfahrens ernstlich zu prüfen", teilte Haas mit.

Der Verwaltungsgerichtshof Kassel habe „auf Anregung des RP Gießen daraufhin bei den weiteren Antragstellern am 23. Juli 2019 angefragt, ob von dort ebenfalls die Durchführung einer Mediation in Betracht kommt. Die Gemeinde Breidenbach hat laut Bürgermeister Christoph Felkl (SPD) der Mediation zugestimmt, und laut Thorsten Haas ist das auch bei den anderen Antragstellern der Fall.

Im Regierungspräsidium ist aber offenbar noch unklar, ob es selbst mit einer Mediation einverstanden ist. „Die interne Abstimmung ist noch nicht abgeschlossen", berichtete Haas. „Die abschließende Positionierung zu der Option eines Mediationsverfahrens soll jedoch bis Ende des Monats erfolgen." Verwunderlich ist diese Aussage allerdings vor allem im Zusammenhang mit dem Hinweis, dass das Regierungspräsidium nach eigenem Bekunden selbst vorgeschlagen hat, allen Beteiligten ein Mediationsverfahren anzubieten.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 22.10.2019 16:31
Quelle: www.mittelhessen.de v. 12.10.2019

zurück zur vorherigen Seite